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Bundespolizei Bayern: Meldungen am 21.01.2025

Bundespolizei

Festnahme nach Belästigung – Tatverdächtiger wird Haftrichter vorgeführt

In der Nacht von Samstag auf Sonntag (19. Januar) hat ein 28-Jähriger eine 21-Jährige am Münchner Hauptbahnhof sexuell belästigt. Die Frau wandte sich Hilfe suchend an eine Präsenzstreife der Bundespolizei. Gegen 00:30 Uhr hielten sich die 21-jährige deutsche Geschädigte und der 28-jährige somalische Tatverdächtige in der alten Schalterhalle des Münchner Hauptbahnhofes auf. Der Somalier bot der Frau zunächst eine Decke an und legte sich zu ihr. Dabei nutzte er die Gelegenheit, sie unsittlich und gegen ihren Willen zu berühren.

Die 21-Jährige entfernte sich daraufhin und wandte sich Hilfe suchend an Einsatzkräfte der Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheit der Bundespolizeidirektion München, die an diesem Wochenende die Bundespolizeiinspektion München unterstützt. Aufgrund der Personenbeschreibung konnte der Tatverdächtige im Rahmen sofort eingeleiteter Fahndungsmaßnahmen festgenommen und zur Dienststelle der Bundespolizei in der Denisstraße gebracht werden. Ein dort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von ca. 3 Promille. Die zuständige Staatsanwaltschaft entschied, den einschlägig vorbestraften wohnsitzlosen Mann noch heute dem Haftrichter vorzuführen.

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Symbolbild Festnahme

18-Jähriger in Lebensgefahr

Am Freitag (17. Januar) hat sich in Miesbach am Bahnhof ein 18-jähriger Berufsschüler in Lebensgefahr gebracht. Nur die schnelle Reaktion eines Triebfahrzeugführers sowie der lebensrettende Sprung des jungen Mannes verhinderten Schlimmeres. Die Bundespolizei ermittelt wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr.

Der 18-Jährige wollte offenbar einen Zug am gegenüberliegenden Bahnsteig noch rechtzeitig erreichen. Nach ersten Erkenntnissen beabsichtigte er, wegen des großen Andrangs am Bahnsteig eine Abkürzung über die Gleise zu nehmen. Durch den Aufenthalt im Gleisbereich begab er sich unmittelbar in Lebensgefahr. Von ihm unbemerkt fuhr ein anderer Zug in diesem Moment in den Miesbacher Bahnhof ein. Lediglich aufgrund der bereits auf 45 Kilometer pro Stunde reduzierten Einfahrgeschwindigkeit des ankommenden Zuges und der vom Lokführer eingeleiteten Schnellbremsung gelang es ihm, in letzter Sekunde auf den Bahnsteig zu springen. Der Schüler selbst hatte den Zug erst wahrgenommen, als dieser noch rund einen Meter von ihm entfernt war.

Die etwa 300 Zuginsassen waren durch die Schnellbremsung nicht verletzt worden. Neben dem Schrecken, den der junge Mann erlitten haben dürfte, muss er nun mit einem Strafverfahren wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr rechnen. Die Bundespolizeiinspektion Rosenheim warnt eindringlich davor, Abkürzungen über Gleisanlagen zu nehmen. Dort bestehe stets Lebensgefahr.

 Italiener und Rumäne nach Einreisen ins Gefängnis

Am Wochenende (18./19. Januar) hat die Rosenheimer Bundespolizei bei Grenzkontrollen nicht nur rund 20 Migranten ohne Papiere festgestellt, sondern auch drei von der Justiz gesuchte Männer verhaftet. An der A93 auf Höhe Kiefersfelden unterbrachen die Beamten die Reisen zweier italienischer und eines rumänischen Businsassen.

Ein Italiener hatte, wie sich bei der Personalienüberprüfung herausstellte, in Deutschland Justizschulden in Höhe von 3.300 Euro. Der 44-Jährige war Anfang 2023 vom Amtsgericht Dachau wegen Betrugs zu dieser Geldstrafe verurteilt worden. Ersatzweise hatte das Gericht eine Freiheitsstrafe von 110 Tagen festgesetzt.

Damit aber noch nicht genug: Das Amtsgericht Düsseldorf hatte im September des vergangenen Jahres einen Sicherungshaftbefehl erlassen, nachdem der Italiener im Zusammenhang mit der Verurteilung wegen eines sexuellen Übergriffs gegen Bewährungsauflagen verstoßen und sich offenkundig ins Ausland abgesetzt hatte. Im Anschluss an die Vorführung beim Rosenheimer Amtsgericht brachten die Bundespolizisten den Mann, der die Geldstrafe nicht begleichen konnte, in die Justizvollzugsanstalt nach Traunstein.

Insgesamt 405 Tage muss ein Rumäne ins Gefängnis. Gegen den 63-Jährigen lagen gleich drei Haftbefehle vor. Alle drei beruhen auf Entscheidungen des Heidelberger Amtsgerichts. Wegen mehrfachen Hausfriedensbruchs und Diebstahls hatte der rumänische Staatsangehörige Geldstrafen von zusammengerechnet 4.380 Euro zu entrichten. Mangels finanzieller Möglichkeiten blieb ihm nichts anderes übrig als die festgesetzte Ersatzhaft anzutreten. Die Bundespolizisten brachten ihn in die Justizvollzugsanstalt nach Bernau am Chiemsee. Dort wird er für die Dauer von 405 Tagen bleiben müssen.

Der Gang ins Gefängnis blieb einem 26-jährigen Italiener dank der finanziellen Unterstützung seiner Lebensgefährtin erspart. Bei seiner Kontrolle hatte der Polizeicomputer Alarm geschlagen, weil gegen ihn ein Strafbefehl des Amtsgerichts Hersbruck vorlag. Demnach war ihm 2022 wegen Trunkenheit im Verkehr eine Geldstrafe von rund 5.000 Euro einschließlich Verfahrenskosten auferlegt worden. Da er in der Grenzkontrollstelle an der Inntalautobahn nicht über diese Summe verfügte, kam für ihn ein 120-tägiger Haftaufenthalt in Betracht.

Die telefonisch verständigte Freundin erklärte sich jedoch bereit, den 26-Jährigen „auszulösen“, und zahlte den geforderten Betrag bei einer Bundespolizeidienststelle in Schleswig-Holstein ein. Im Anschluss konnte der Italiener seine Reise fortsetzen.