Bundespolizei
Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle
Am Sonntag (16. März) hat die Bundespolizeiinspektion Freilassing bei Grenzkontrollen an der Kontrollstelle auf der A8 einen gesuchten Ungarn verhaftet. Er muss nun für eine längere Zeit ins Gefängnis.
Der 53-Jährige versuchte am Sonntagmorgen um 2.20 Uhr als Insasse eines PKW in die Bundesrepublik einzureisen. Einsatzkräfte der Bundespolizei stoppten das Fahrzeug mit Schweizer Kennzeichen und überprüften die Insassen. Bei dem Ungarn stellten die Bundespolizisten fest, dass die Staatsanwaltschaft München I wegen eines besonders schweren Falls des Diebstahls nach dem Mann sucht. Das Amtsgericht München hatte ihn im September 2017 zu drei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
Nachdem der Ungar einen Teil der Strafe in der Justizvollzugsanstalt Bernau verbüßt hatte, wurde er im Oktober 2019 in sein Heimatland abgeschoben. In diesem Zusammenhang wurde gegen den Mann eine Einreisesperre für die Bundesrepublik verhängt. Trotzdem versuchte er nun wieder nach Deutschland einzureisen. Zur Vollstreckung der Restfreiheitsstrafe von 354 Tagen wurde der Ungar durch die Bundespolizei verhaftet und erneut in die Justizvollzugsanstalt Bernau eingeliefert.
Auch am Montag (17. März) haben Bundespolizisten kurz nach Mitternacht bei Grenzkontrollen an der Kontrollstelle auf der A8 einen Mann verhaftet. Den 45-jährigen Bosnier kontrollierten die Beamten als Insasse eines Reisebusses. Die Überprüfung seiner Daten ergab einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main. Wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde er im Februar 2022 zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Er muss jetzt den Gang ins Gefängnis antreten.

Mit dem Kleidungsstil nicht einverstanden: Syrerin bedroht und beleidigt
Am Mittwochnachmittag (19. März) soll es zu einer Auseinandersetzung zwischen einem 46-jährigen Syrer und einer 17-jährigen Syrerin am Bahnhofsvorplatz in Mühldorf am Inn gekommen sein. Der Mann soll geäußert haben, dass er mit ihrem Kleidungsstil der 17-Jährigen nicht einverstanden sei, sie unter anderem als „Hure“ betitelt und ihr erhebliche körperliche Gewalt angedroht haben. Die Bundespolizei ermittelt nun wegen diverser Straftaten.
Gegen 16.30 Uhr meldete ein Bürger der Bundespolizei eine verbale Auseinandersetzung von zwei Personen auf dem Vorplatz des Bahnhofes Mühldorf am Inn. Beamte vom örtlichen Bundespolizeirevier trafen beide Personen, einen 46-jährigen syrischen Staatsangehörigen und eine ihm unbekannte 17-jährige Syrerin, an. Der Beschuldigte soll ihr gegenüber angedroht haben, ihr auf den Kopf zu schlagen und auf dem Boden auf sie zu einzutreten. Ferner soll er sie als „Nutte“, „Schlampe“ und „Hure“ bezeichnet haben. Der Grund: Ihr Kleidungsstil während des Fastenmonats Ramadan. Die Szene soll durch umstehende Personen und auch die Geschädigte gefilmt worden sein.
Eine Prüfung der Personalien des Beschuldigten ergab, dass dieser bereits wegen diverser Straftaten polizeibekannt ist. Darunter: Körperverletzung, Beleidigung, Diebstahl, sexuelle Nötigung sowie Widerstand und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte. Wegen der letztgenannten Straftat wurde der Strafrest einer Freiheitsstrafe in Höhe von einem Jahr und zehn Monaten zur Bewährung ausgesetzt und eine Führungsaufsicht (§ 68b StGB) gegen den Beschuldigten angeordnet.
Diese sieht vor, dass der 46-Jährige während der Bewährungszeit unter anderem kein Alkohol und keine Betäubungsmittel zu sich nehmen darf. Dies muss er durch Kontrollen mehrfach im Monat nachweisen. Verstöße gegen Auflagen der Führungsaufsicht sind strafbar (§ 145a StGB).
Bundespolizisten stellten bei dem Beschuldigten einen Atemalkoholwert von 2,25 Promille fest und fanden in seinem Rucksack diverse Flaschen mit hochprozentigem Alkohol. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Beleidigung, Bedrohung und Verstoß gegen die Führungsaufsicht. Ob dies zur Rücknahme seiner Bewährung führt, wird die Strafvollstreckungskammer am Landgericht Traunstein zu prüfen haben.