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Bundespolizei Bayern – Meldungen am 18.09.2025

Die Bundespolizei sucht Zeugen einer Messerbedrohung vom Montagnachmittag (15. September) am S-Bahnhaltepunkt Ottobrunn. Montagmittag (15. September) verletzte ein 24-Jähriger, u.a. durch einen Biss in den Oberschenkel, bei einer vorläufigen Festnahme im Hauptbahnhof München, einen Beamten.

* Gegen 15:45 Uhr soll es am S-Bahnhof Ottobrunn zu einem tätlichen Angriff einer größeren Personengruppe gegen einen 15-Jährigen gekommen sein. Ca. 15 bis 20 Jugendlichen sollen den Jungen aus Haar verfolgt haben. Im weiteren Verlauf soll er von drei Unbekannten geschlagen und zudem von einem Unbekannten mit einem Messer bedroht worden sein. Ein zunächst entwendetes Cap soll er, bevor die Aggressoren flüchteten, zurückerhalten haben. Nahbereichsfahndungen von Bundes- wie Landespolizei verliefen ergebnislos.

Der Junge erlitt eine blutende Wunde an der Lippe, verweigerte eine Betreuung von Sanitätern. Die Bundespolizei nahm Ermittlungen wegen des Verdachts gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung auf und bittet Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, sich unter der Rufnummer 089/5155500 zu melden.

** Kurz vor 12 Uhr griff ein 24-jähriger Somalier im Hauptbahnhof München einen Bundespolizisten tätlich an und leistete im weiteren Verlauf polizeilicher Maßnahmen erheblichen Widerstand.

Ein Zugbegleiter des RE1 (Ingolstadt – München) meldete vor der Einfahrt in den Hauptbahnhof München eine ticketlose Person, die sich zudem weigerte sich auszuweisen. Am Bahnsteig zu Gleis 20 trafen Beamte den 24-Jährigen aus Somalia an. Auch gegenüber der Streife der Bundespolizei verweigerte er Angaben zu seiner Person. Einer zur Identifizierung notwendigen Verbringung zur Dienststelle widersetzte sich der Polizeibekannte heftig. Dabei schlug und trat und bespuckte er Beamte.

Zudem biss er einem 35-jährigen Bundespolizisten kräftig in den Oberschenkel. Zum weiteren Transport wurde dem 24-Jährigen, um weitere Spuck- und Bissattacken zu verhindern, eine Spuckhaube aufgesetzt. In Folge weiterer heftiger Gegenwehr erlitt der gebissene Beamte weitere Verletzungen in Form von Abschürfungen am Unterarm und sowie Wunden im Gesicht, worauf er wenig später seinen Dienst abbrach. Auch im Gewahrsam beruhigte sich der Somalier, der zurückliegend bereits mehrfach wegen diverser Eigentums-, Gewalt- und Drogendelikte polizeilich in Erscheinung getreten war, nicht, sondern schlug und trat wiederholt gegen Beamte.

Der im August 2017 erstmals ins Bundesgebiet Eingereiste verweigerte eine freiwillige Atemalkoholkontrolle sowie ein Drogenscreening. Er wurde – nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft München I – wegen Alkohol- und Drogenverdachts erst einer Blutentnahme zu- und anschließend zwecks Haftrichtervorführung am Dienstag in die Haftanstalt des PP München überführt.


Bedrohungen Bundespolizei Polizei Waldmünchen Parsberg
Foto: Bundespolizei

Am Dienstag (16. September) stellten Beamte der Bundespolizei bei Grenzkontrollen an der Kontrollstelle auf der A 8 einen 49-jährigen Kosovaren fest, gegen den gleich mehrere Fahndungsausschreibungen vorlagen.

Bundespolizisten fragten die Daten des kosovarischen Staatsangehörigen im Rahmen einer grenzpolizeilichen Einreisekontrolle in ihren Systemen ab. Ein so umfangreiches Ergebnis war auch für die Beamten eine Besonderheit: Der Mann war in fünf Fällen zur Fahndung ausgeschrieben.

Bereits im Januar 2023 hatte die Bundespolizeiinspektion Berggießhübel gegen den 49-Jährigen ein vierjähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot nach unerlaubter Einreise verhängt, In der Folge wurde er in die tschechische Republik zurückgeschoben. Ein weiteres Einreise- und Aufenthaltsverbot wurde ihm im Dezember 2024 von der Bundespolizeiinspektion Passau aufgrund einer versuchten unerlaubten Einreise erteilt.

Auch dieses Verbot war auf vier Jahre befristet. Nach der Feststellung dieses Verstoßes erfolgte die Zurückschiebung des Mannes in die Republik Kosovo. Die Staatsanwaltschaft Passau hatte den Mann zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben, da die aktuelle Meldeadresse der Behörde nicht bekannt war und somit ein noch laufendes Strafverfahren nicht weiter betrieben werden konnte. Gegenden Kosovaren bestand auch durch andere Länder eine schengenweite Ausschreibung zur Einreiseverweigerung.

Aufgrund der bestehenden Einreise- und Aufenthaltsverbote wurde dem 49-Jährigen die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland verweigert. Schon am Folgetag wurde er im Rahmen einer Rückführung auf dem Luftweg in sein Herkunftsland gebracht.

Regelrecht „am laufenden Band“ hat die Bundespolizei an der Inntalautobahn bei Kiefersfelden Personen festgestellt, die von verschiedenen Justizbehörden gesucht worden sind. In der Folge fuhren die Rosenheimer Beamten gleich dreimal die Justizvollzugsanstalt in Bernau an, um verhaftete Personen hinter Gitter zu bringen. Drei Männern blieb der Gefängnisaufenthalt dank ausreichender finanzieller Möglichkeiten erspart.

Seit Mittwochmorgen (17. September) ist ein ungarischer Staatsangehöriger Insasse der Haftanstalt am Chiemsee. Der Fahrer eines Kastenwagens hatte zunächst versucht, die Beamten über seine Identität zu täuschen. Bei der Kontrolle nahe der Rastanlage Inntal-Ost erklärte er, dass er seine Papiere vergessen habe. Mithilfe seiner Fingerabdrücke fanden die Bundespolizisten heraus, dass seine mündlichen Auskünfte zur Person nicht richtig waren. Wie sich herausstellte hatte der 49-Jährige seine Gründe, falsche Personalien anzugeben, denn er wurde wegen besonders schweren Diebstahls mit gleich zwei Haftbefehlen gesucht. Dem ersten lag ein Urteil des Amtsgerichts Weiden aus dem Jahr 2023 zugrunde.

Demnach hat der Mann noch eine Restfreiheitsstrafe von 277 Tagen offen. Im zweiten Fall ist aufgrund eines im Jahr 2022 erlassenen Strafbefehls des Amtsgerichts Hersbruck eine Geldstrafe von 2.250 Euro fällig. Da der Ungar auch diesen Betrag nicht zahlen konnte, muss er zudem ersatzweise für 150 Tage ins Gefängnis. Demnach muss er sich damit abfinden, sich für die Gesamtdauer von einem Jahr und zwei Monaten hinter „schwedischen Gardinen“ aufzuhalten.

Am Dienstagnachmittag brachte die Bundespolizei einen Italiener von der A93 ins Bernauer Gefängnis. Der Insasse eines italienischen Reisebusses hatte, wie die Überprüfung seiner Personalien ergab, wegen eines Drogendelikts Justizschulden in Höhe von 4.800 Euro. Mangels finanzieller Möglichkeiten musste der 25-Jährige die vom Amtsgericht München im Jahr 2023 festgesetzte 80-tägige Ersatzhaft antreten.

Dieses „Schicksal“ teilt er mit einem 28-Jährigen. Wie die Rosenheimer Kontrollbeamten mithilfe des Polizeicomputers herausgefunden hatten, lag gegen ihn seit 2023 ein Strafbefehl des Amtsgerichts Straubing vor. Der Ungar musste wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eine Geldstrafe in Höhe von 5.400 Euro zahlen. Auch er war nicht in der Lage, die geforderte Summe zu entrichten. Seine Ersatzfreiheitsstrafe hat eine Dauer von 90 Tagen.

Die Haft blieb einem bulgarischen Lkw-Fahrer hingegen erspart. Dieser wurde ebenfalls am Dienstag von der Bundespolizei in der Kontrollstelle an der A93 gestoppt. Gegen ihn hatte das Amtsgericht Bad Hersfeld 2024 wegen Trunkenheit im Verkehr einen Strafbefehl erlassen. Der 53-Jährige war in der Lage, die darin geforderten rund 1.000 Euro einschließlich Verfahrenskosten aufzubringen.

Zuvor musste ein 35-jähriger Autofahrer im Rahmen der Grenzkontrolle den Geldbeutel um 2.800 Euro leeren. Seine Geldstrafe hatte das Amtsgericht Horb am Neckar im Februar dieses Jahres festgesetzt. Hintergrund war ein zurückliegender illegaler Aufenthalt des Belarussen in Deutschland.

Wegen Verschaffens falscher amtlicher Ausweise hat das Amtsgericht Laufen 2023 einen Strafbefehl gegen einen Nigerianer erlassen. Der 31-Jährige konnte seine Busreise auf der A93 in Richtung Rosenheim fortsetzen, nachdem er bei der Bundespolizei seine Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro beglichen hatte.