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Bundespolizei Bayern: Meldungen am 19.05.2025

Bundespolizei

Personen auf LKW Ladefläche nach Deutschland

Bundespolizei – Die Bundespolizei hat am Mittwoch (14. Mai) drei unerlaubt eingereiste Personen festgenommen. Sie wurden per LKW nach Deutschland gebracht.

Am Mittwochnachmittag wurde die Bundespolizeiinspektion Freilassing vom Polizeipräsidium Oberbayern Süd nach einem Hinweis eines aufmerksamen Bürgers verständigt. Dieser meldete ungewöhnliche Klopfgeräusche aus einem LKW sowie verdächtige Bewegungen an der Plane des Fahrzeugs an der Autobahnraststätte Hochfelln an der A8. Nach Eintreffen der Streifen der Landes- und Bundespolizei stellten die Beamten den 33-jährigen LKW-Fahrer fest, der die Polizei mit Hilfe eines Reisenden informierte.

Nach anschließendem Öffnen des LKW-Aufliegers entdeckten die Beamten drei männliche Personen, die auf der Ladung des LKW saßen. Dabei handelte es sich um einen 16-jährigen Afghanen sowie zwei Sri-Lanker im Alter von 39 beziehungsweise 43 Jahren. Bei der Überprüfung der serbischen Zollplombe mit den Frachtpapieren des Fahrers konnten die Beamten feststellen, dass die jeweiligen Nummern nicht übereinstimmten.

 

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Symbolbild: Bundespolizei

 

Demnach soll, laut Aussagen der Geschleusten, die Zollplombe bereits in Serbien durch einen Schleuser geöffnet und ausgetauscht worden sein, um den Personen den Zustieg zu ermöglichen. Währenddessen soll der Fahrer in seiner Kabine geschlafen haben. Da dem LKW-Fahrer in weiteren Ermittlungen keine Tatbeteiligung nachgewiesen werden konnte, durfte er die Dienststelle auf freien Fuß verlassen und weiterreisen.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Jugendliche in die Obhut des zuständigen Jugendamtes übergeben. Den beiden Sri-Lankern wurde die Einreise nach Deutschland verweigert und sie wurden an die österreichischen Behörden übergeben. Gegen den bislang unbekannten Schleuser hat die Bundespolizei ihre Ermittlungen aufgenommen.

Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl

Die Bundespolizei hat am Freitag (16. Mai) einen bulgarischen Staatsangehörigen am Grenzübergang Walserberg verhaftet. Gegen den 41-jährigen lag ein Unterbringungsbefehl sowie ein Einreiseverbot vor.

Durch Beamte der Bundespolizei wurden am Freitag in den frühen Morgenstunden die Insassen eines Reisebusses mit bulgarischer Zulassung auf der BAB 8 einer grenzpolizeilichen Einreisekontrolle unterzogen. Bei der Überprüfung der Reisenden stellten die Beamten fest, dass gegen einen 41-jährigen Bulgaren ein Haftbefehl vorlag. Auf Grundlage des Urteils des Landgerichts Berlin aus dem Jahr 2020 wurde der Bulgare wegen sexueller Nötigung in Tateinheit mit Raub und vorsätzlicher Körperverletzung sowie sexueller Belästigung zu 3 Jahren und 6 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Nachdem er diese teilweise verbüßt hatte, wurde der 41-Jährige in sein Heimatland, an die Republik Bulgarien, ausgeliefert.

Infolgedessen wurde dem Straftäter durch das Landesamt für Einwanderung der Hauptstadt das Recht auf Einreise und Aufenthalt in das Bundesgebiet bis zum Jahr 2030 aberkannt. Aufgrund seines erneuten Einreiseversuches am heutigen Tag muss der einschlägige Vorbestrafte seine Restfreiheitsstrafe von 426 Tagen in einer psychiatrischen Einrichtung antreten. Weiterhin machte sich der polizeibekannte Bulgare wegen der versuchten unerlaubten Einreise entgegen einer bestehenden Wiedereinreisesperre erneut strafbar.

Schleusungsverdacht – Bundespolizei nimmt neunköpfige Gruppe in Gewahrsam

Die Bundespolizei hat in der Nacht von Donnerstag auf Freitag (16. Mai) am Bahnhof in Rosenheim eine neunköpfige Gruppe in Gewahrsam genommen. Dabei handelt es sich um eine 46-jährige Ukrainerin, die mit ihren beiden erwachsenen Söhnen im Alter von 20 und 19 Jahren sowie ihren sechs minderjährigen Kindern in einem Regionalzug aus Österreich unterwegs gewesen ist. Das jüngste Kind war lediglich drei Jahre alt. Im Rahmen der grenzpolizeilichen Kontrolle stellten die Bundespolizisten fest, dass Einreisepapiere ebenso wenig vorhanden waren wie Zugfahrkarten.

Alle neun Personen wurden zur Dienststelle der Rosenheimer Dienststelle mitgenommen. Den Erwachsenen und Jugendlichen wurde eröffnet, dass sie wegen versuchter illegaler Einreise und Leistungserschleichung angezeigt werden. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Reise der ukrainischen Staatsangehörigen geplant und organisiert worden war, wurden zudem Ermittlungen wegen Einschleusens von Ausländern eingeleitet. Ersten Erkenntnissen der Bundespolizei zufolge hatte sich die ukrainische Familie in der Vergangenheit schon einmal in der Bundesrepublik aufgehalten. Mit Ablauf der Gültigkeit der jeweiligen Duldung war die Frau jedoch mit ihren Kindern ins Ausland weggezogen. Offenkundig versuchte sie nun wieder in Deutschland Fuß zu fassen.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden die Ukrainer der für sie jeweils zuständigen Ausländerbehörde in Oberbayern zugeleitet. Dort wird zu klären sein, ob sie sich weiterhin in Deutschland aufhalten dürfen oder das Land wieder zu verlassen haben.