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Symbolbild: Bundespolizei

Bundespolizei

Von Donnerstag auf Freitag (22. November) hat die Bundespolizei bei Grenzkontrollen an der A93 nahe Kiefersfelden die Busreisen von insgesamt 17 syrischen Staatsangehörigen beendet. Es wurden Ermittlungen wegen illegaler Einreiseversuche sowie Visumserschleichung aufgenommen.

Einer der syrischen Busreisenden verfügte über eine bulgarische Aufenthaltskarte, die ihn aber lediglich dazu berechtigt, sich in Bulgarien aufzuhalten. Bei der grenzpolizeilichen Befragung erklärte er, dass er sich auf dem Weg zu einer Arbeitsstelle in Niedersachsen befände. Für einen Arbeitsaufenthalt in der Bundesrepublik fehlten dem 40-Jährigen jedoch die notwendigen Dokumente. Während der Kontrolle der anderen Insassen des italienischen Reisebusses stellte sich heraus, dass der Mann von seiner 33-jährigen Ehefrau und seinen fünf Kindern im Alter von 9 bis 16 Jahren begleitet wurde.


Der Syrer gestand ein, dass er in Bulgarien als Flüchtling registriert worden wäre, sich aber nun mit seiner Familie, die er zunächst in der syrischen Heimat zurückgelassen hätte, ein neues Leben in Deutschland aufbauen wollte. Die bulgarischen Visa, die er über Mittelsmänner für seine Frau und seine Kinder für einen fünfstelligen Betrag hatte beschaffen lassen, dienten lediglich dem Zweck, dass diese überhaupt in die EU reisen konnten. Ziel sei jedoch von Anfang an gewesen, sich gemeinsam in Deutschland niederzulassen.

Zwei Frauen mit acht Kindern

In einem anderen Reisebus mit italienischer Zulassung trafen die Bundespolizisten auf eine 35-jährige Syrerin mit ihren fünf Kindern im Alter von 8 bis 16 Jahren sowie eine 43-jährige Landsfrau mit ihren drei Kindern im Alter von 14, 15 und 17 Jahren. Alle verfügten über bulgarische Visa, die sie berechtigt hätten, sich für begrenzte Zeit in Bulgarien aufzuhalten. Ihren Schilderungen zufolge hätten sie sich diese Visa allerdings nur besorgt, um nach Europa zu gelangen. An einem Aufenthalt in Bulgarien hätten sie generell kein Interesse gehabt, vielmehr wollten sie nach Deutschland, um jeweils Asyl zu beantragen.

Die insgesamt vier Erwachsenen und 13 Minderjährigen mussten die beiden Reisebusse verlassen und den Beamten von der Kontrollstelle an der Inntalautobahn nach Rosenheim zur Dienststelle der Bundespolizei folgen.

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Symbolbild der Bundespolizei

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zugeleitet

Die Bundespolizisten leiteten Verfahren wegen versuchter illegaler Einreisen beziehungsweise wegen Visumserschleichung ein. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden die Migranten einer Aufnahmestelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge zugeleitet. Von dort aus wird über ihren weiteren Verbleib in der Bundesrepublik zu entscheiden sein.