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Bundespolizei Bayern: Meldungen am 21.08.2025

Bundespolizei – Gegen 21:20 Uhr rangierten zwei Mitarbeitende eines Eisenbahnunternehmens einen Autoreisezug am Südbahnhof. Die Triebfahrzeugführerin befand sich in Fahrtrichtung am hinteren Ende des Zuges und der Rangiermitarbeiter befand sich an der Zugspitze. Dort sollte der 40-Jährige der 36-Jährigen mittels Funkgeräts mitteilen, wann der Zug anzuhalten habe. Die Fahrdienstleiterin erteilte der Triebfahrzeugführerin die Freigabe, bis zum nächsten Halt zeigenden Signal zu fahren. Dieses überfuhr die 36-Jährige aus dem Landkreis Mittelsachsen.

Der vordere Teil des Autoreisezuges befand sich anschließend in einem gesperrten Gleisbereich. Erst als sich der Zug bereits in dem gesperrten Abschnitt befand, wies der Rangierbegleiter die 36-Jährige, die das Halt-Signal nicht sehen konnte, verspätet auf dieses hin. Eine eingeleitete Schnellbremsung verhinderte nicht, dass der Zug entgleiste. Ein Wagen schob sich mehrere Meter abseits der Gleisstränge in den Schotterbereich.

Die 150 Reisenden, die sich zum Zeitpunkt des Unfalls in den Schlafabteilen befanden, blieben unverletzt. Der Zug wurde noch in der Nacht, nach Freigabe durch die Staatsanwaltschaft München I, wieder aufgegleist und konnte die Fahrt gegen 01:20 Uhr fortsetzen. Der Sachschaden an Gleisober- und unterbau wird auf ca. 90.000 Euro geschätzt. Die Bundespolizei hat Ermittlungen wegen des Verdachts der Gefährdung des Bahnverkehrs aufgenommen.


Bundespolizei Polizei Schleuser Waidhaus

Bundespolizisten haben am Montagmorgen (18. August) auf der Autobahn bei Kiefersfelden einen Österreicher festgenommen. Die Staatsanwaltschaft München II hatte 2023 einen Haftbefehl gegen den Mann erlassen. Weil er seine Justizschulden von rund 3.400 Euro nicht zahlen konnte, musste er für mehr als drei Monate ins Gefängnis. Bereits am Wochenende hatten die Beamten einen mehrfach vorbestraften Deutschen, gegen den vier Haftbefehle vorlagen, in die Haftanstalt Stadelheim gebracht. Ein Slowake und ein Rumäne konnten nach Zahlung ihrer Geldstrafen die Reise fortsetzen.

In der Kontrollstelle auf der A93 überprüften Beamte der Bundespolizei bei der Einreise einen 56-jährigen Pkw-Fahrer. Gegen den österreichischen Staatsangehörigen lag ein Haftbefehl vor. Das Amtsgericht Rosenheim hatte den Mann 2021 wegen Insolvenzverschleppung schuldig gesprochen und eine Geldstrafe im vierstelligen Bereich verhängt. Da er diese vor Ort nicht zahlen konnte, musste er die ersatzweise angeordnete Freiheitsstrafe antreten und verbringt die nächsten dreieinhalb Monate in der Justizvollzugsanstalt Traunstein.

Einen deutschen Intensivtäter hatten die Bundespolizisten in einem Fernreisebus kontrolliert und festgenommen. Die Liste der Vorstrafen ist lang. Aktuell hatte der 41-Jährige offene Justizschulden von etwa 4.600 Euro, die sich aus Verurteilungen aus dem Vorjahr wegen Betrugs und Fahrens ohne Fahrerlaubnis zusammensetzten. Des Weiteren waren noch Restfreiheitsstrafen aus den Jahren 2018 und 2020 zu verbüßen. Das Amtsgericht Kassel hatte den Deutschen damals wegen Diebstahls mit Waffen und wegen Diebstahls zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, die nicht durch eine Geldzahlung zu ersetzen waren. Da er die Geldstrafen aus 2024 nicht zahlen konnte, kamen die Ersatzfreiheitsstrafen zur Resthaft hinzu. Somit wird der Festgenommene die nächsten zwei Jahre und neun Monate im Gefängnis verbringen.

Zwei anderen Reisenden hingegen blieb der Freiheitsentzug erspart. Bei der Überprüfung der Personalien eines Slowaken stellten die Kontrollbeamten einen Haftbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr fest. Geldstrafe zuzüglich Verfahrenskosten von knapp 1.600 Euro konnte der Insasse eines Pkws dank seines mitreisenden Bruders begleichen. Beide setzten daraufhin ihre Reise fort. Ein 32-jähriger Rumäne hatte sich wegen räuberischen Diebstahls zu verantworten. Seine Frau ersparte ihm die Haftstrafe und bezahlte die geforderten rund 900 Euro auf einer Polizeidienststelle in München.