Bundespolizei
Festnahme eines 28-jährigen Deutsch-Afghanen
Bundespolizei – Die Bundespolizei am Flughafen München hat am Montag (26.05.2025) einen 28-jährigen deutsch-afghanischen Staatsangehörigen bei der Einreise aus Istanbul festgenommen. Gegen den Mann lag ein Haftbefehl des Amtsgerichts Landshut wegen des dringenden Verdachts des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung an seiner minderjährigen Tochter vor.
Im Rahmen der Einreisekontrolle stellten die Beamten der Bundespolizei fest, dass der Mann zur Festnahme ausgeschrieben war. Nach seiner Festnahme und Durchsuchung wurde der Tatverdächtige an Beamte des Polizeipräsidiums Niederbayern übergeben.
Gestern (27.05.2025) wurde der 28-Jährige dem Ermittlungsrichter am Amtsgericht Landshut vorgeführt. Dieser ordnete Untersuchungshaft an. Der Beschuldigte wurde anschließend in eine Justizvollzugsanstalt überstellt.
Die weiteren Ermittlungen führt die Kriminalpolizei Landshut unter Leitung der Staatsanwaltschaft Landshut. Aus ermittlungstaktischen Gründen sowie zum Schutz der Persönlichkeitsrechte von Betroffenen bitten wir um Verständnis, dass derzeit keine weiteren Angaben gemacht werden können.
Inder mit vier gefälschten Führerscheinen unterwegs
Am Freitag (23. Mai) hat die Bundespolizei am Grenztunnel Füssen (BAB 7) einen indischen Fahrzeuglenker mit vier mutmaßlich gefälschten Führerscheinen ertappt. Der Migrant war beruflich unterwegs, verfügte jedoch nur über ein Touristenvisum. Die Beamten verweigerten ihm schließlich die Einreise nach Deutschland.
Am Freitagmittag kontrollierten Bundespolizisten zwei indische Staatsangehörige, die mit einem in Frankreich zugelassenen Miettransporter in die Kontrollstelle einfuhren. Der 46-jährige Fahrer legte den Beamten hierzu seinen Reisepass, ein französisches Schengenvisum für einen touristischen Kurzaufenthalt sowie einen nationalen und internationalen indischen Führerschein vor. Die Beamten erkannten jedoch, dass die Führerscheine gefälscht waren. Der 25-jährige Beifahrer verfügte über einen gültigen Pass sowie portugiesische Aufenthaltserlaubnis, an denen nichts zu beanstanden war.
Bei der Durchsuchung fanden die Bundespolizisten außerdem zwei weitere indische Führerscheine mit Fälschungsmerkmalen. Auf beiden Dokumenten waren die Personalien des 46-jährigen Fahrers eingetragen. Außerdem ermittelten die Beamten, dass der Mann im Rahmen einer bezahlten Tätigkeit unterwegs war, was ihm mit seinem Touristenvisum jedoch nicht gestattet ist.
Der Beschuldigte erhielt Anzeigen wegen Urkundenfälschung, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Verschaffens von amtlichen Ausweisen und, da er sein Reiserecht durch die Begehung von Straftaten verwirkt hatte, wegen versuchter unerlaubter Einreise. Die Bundespolizisten stellten die vier mutmaßlich gefälschten Führerscheine sicher, belegten den Migranten mit einem vierjährigen Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland und wiesen ihn noch am Abend nach Österreich zurück. Der unbescholtene Beifahrer durfte schließlich mit dem Transporter weiterfahren.