Bundespolizei
Mit Pistole im Gepäck: Bundespolizei stoppt Reisenden
Am Donnerstag (26. Juni) kontrollierte die Bundespolizei einen 61-jährigen Reisenden am Flughafen München, der beim Check-In für seinen Flug nach San Diego eine Schusswaffe mitführte.
Der Mann führte eine Pistole der Marke „Unceta Y Compania S.A.“ sowie zwei leere Magazine mit sich und konnte hierfür keine erforderlichen waffenrechtlichen Erlaubnisse vorlegen. Nach eigenen Angaben hatte er die Waffe von seinem kürzlich verstorbenen Großvater geerbt und beabsichtigte, diese dauerhaft zu seinem Wohnsitz in den USA zu verbringen. Der Mann berief sich hierbei auf die Monatsfrist zur Beantragung einer Waffenbesitzkarte für Erben nach §20 WaffG, was jedoch nicht zur Ausfuhr oder zum Führen der Waffe berechtigt.
Eine Überprüfung im Nationalen Waffenregister ergab, dass die Waffe nicht registriert war und somit auch der Besitz durch den Großvater nicht rechtmäßig gewesen ist.
Die Bundespolizei leitete ein Strafverfahren wegen des unerlaubten Besitzes und Führens einer Schusswaffe gemäß §52 Abs. 3 Nr. 2a WaffG sowie wegen des Versuchs einer Ausfuhr ohne Genehmigung gemäß §8 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. §8 Abs.6 AWG ein. Gegen den 61-jährigen Deutschen wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro erhoben.
Die Schusswaffe sowie die beiden Magazine wurden beschlagnahmt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte der Mann den Flughafen wieder verlassen.

Zwei Migranten müssen in Zurückweisungshaft/ Bundespolizei ertappt Helfer
Am Mittwoch und Donnerstag (25./26. Juni) hat die Bundespolizei zwei Migranten in Zurückweisungshaft eingeliefert. Die beiden Männer, ein türkischer und ein tunesischer Staatsangehöriger, hatten mit Gehilfen versucht, per Auto und Zug unerlaubt nach Deutschland zu gelangen. Der Tunesier war den deutschen Behörden bereits bekannt.
Bundespolizisten stoppten in der Nacht auf Mittwoch am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) ein Auto mit Berliner Zulassung, welches mit drei türkischen Insassen besetzt war. Der 31-jährige Fahrer und der 59-jährige Beifahrer verfügten unter anderem über eine deutsche Aufenthalts- beziehungsweise Niederlassungserlaubnis. Der 30-jährige Mitfahrer zeigte zunächst nur seinen türkischen Führerschein vor. Später fanden die Beamten im Gepäck des Mannes noch seinen Reisepass. Über einen notwendigen Aufenthaltstitel verfügte jedoch er nicht. Wie sich herausstellte, handelte es sich bei dem 59-Jährigen um den Vater der beiden 30- und 31-jährigen Männer. Ersten Ermittlungen zufolge war der Mitfahrer gegen Bezahlung durch bislang Unbekannte etappenweise über Bosnien-Herzegowina nach Österreich geschleust worden. Der Vater hatte die anschließende Abholung organisiert. Er und der Fahrer wurden somit wegen Beihilfe zur versuchten unerlaubten Einreise angezeigt. Die Bundespolizisten stellten die Handys des Vaters und des 30-Jährigen sicher. Die beiden mutmaßlichen Gehilfen, die in Berlin gemeldet sind, konnten schließlich weiterreisen.
Die Bundespolizisten zeigten den 30-Jährigen wegen versuchter unerlaubter Einreise an und führen ihn beim Amtsgericht Lindau vor. Noch am selben Abend wurde der Türke in die Abschiebehafteinrichtung Eichstätt eingeliefert. Die Bundespolizei ermittelt nun gegen die mutmaßliche Schleusergruppierung wegen gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern.
In den Morgenstunden kontrollierten Bundespolizisten am Bahnhof Lindau-Reutin die Passagiere eines EuroCity-Zuges (Zürich-München). Unter den Fahrgästen befand sich eine 20-jährige Deutsche, die sich entsprechend ausweisen konnte, und für ihre Begleitung, einen 24-jährigen Tunesier, auf Nachfrage ein Foto einer abgelaufenen deutschen Duldung auf ihrem Smartphone vorzeigte.
Die Bundespolizisten fanden bei der Überprüfung heraus, dass der Tunesier vollziehbar ausreisepflichtig ist und vor den deutschen Ausländerbehörden, vermutlich in Frankreich, untergetaucht war. Aufgrund dessen war der Migrant von der zuständigen Ausländerbehörde zur Fahndung ausgeschrieben worden. Die Beamten recherchierten, dass der im Februar 2024 gestellte Asylantrag des Migranten abgelehnt und das Asylverfahren im September 2024 unanfechtbar abgeschlossen wurde. Auch in der Schweiz hatte der 24-Jährige 2023 einen Asylantrag gestellt, ohne das Ergebnis abzuwarten. Der Beschuldigte wurde wegen versuchter unerlaubter Einreise angezeigt. Die Bundespolizisten führten den Mann am Donnerstagmittag (26. Juni) beim Amtsgericht Lindau vor und lieferten ihn anschließend in die Abschiebehaftanstalt Eichstätt ein.
Die polizeibekannte und schwangere Frau wird sich nun wegen Beihilfe zur versuchten unerlaubten Einreise verantworten müssen. Sie kam auf freien Fuß.