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Bundespolizei Waldmünchen: Waffen, Schläge und ein Haftbefehl

Bundespolizei

Verbotene Reizstoffsprühgeräte an der Grenze sichergestellt

Bundespolizei – Waldmünchen/Schönthal – Am Pfingstwochenende kam es zu mehreren Vorfällen, bei denen Bundespolizisten der Bundespolizeiinspektion Waldmünchen verbotene Reizstoffsprühgeräte sicherstellten.

Am Freitag, den 6. Juni, kontrollierten Beamte am Grenzübergang Höll gegen 16:30 Uhr einen Pkw mit tschechischer Zulassung. In der Fahrertür entdeckten sie ein Pfefferspray ohne Kennzeichnung als Tierabwehrspray. Da das Spray somit als verbotene Waffe gilt, wurde es sichergestellt. Der 29-jährige Fahrer wurde wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz angezeigt, durfte danach jedoch weiterreisen.

Einen Tag später, am Samstag (7. Juni) gegen 22:30 Uhr, wurde ein polnischer Kleintransporter auf der B22 bei Schönthal gestoppt. Im Fahrzeug des 29-jährigen ukrainischen Fahrers fanden die Beamten ein Reizstoffsprühgerät ohne amtliches Zulassungszeichen – ebenfalls eine verbotene Waffe. Auch hier folgte eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. Der Mann durfte im Anschluss seine Fahrt fortsetzen.

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Bild: Bundespolizei

Körperliche Auseinandersetzung am Hauptbahnhof Regensburg

Am Dienstagabend (10. Juni) kam es am Hauptbahnhof Regensburg zu einer handfesten Auseinandersetzung zwischen zwei deutschen Männern im Alter von 36 und 44 Jahren. Gegen 23:40 Uhr gerieten die beiden im Kassenbereich eines Supermarkts in Streit. Dieser eskalierte, als der 44-Jährige seinem Kontrahenten mit der Faust ins Gesicht schlagen wollte. Der 36-Jährige revanchierte sich mit einem Faustschlag und einem Tritt in die Genitalien.

Beide Männer blieben unverletzt. Bei der anschließenden Durchsuchung entdeckten die Beamten bei dem 36-Jährigen ein Einhandmesser. Da kein berechtigtes Interesse zum Führen der Waffe vorlag, wurde sie sichergestellt. Die Bundespolizei ermittelt wegen Körperverletzung und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Mutmaßlicher Enkeltrickbetrüger stellt sich freiwillig

Am selben Tag (10. Juni) stellte sich ein 22-jähriger polnischer Staatsbürger am Bundespolizeirevier Regensburg. Er teilte mit, dass gegen ihn ein Haftbefehl vorliege. Die Überprüfung bestätigte dies: Gegen ihn lagen sowohl ein nationaler als auch ein europäischer Haftbefehl wegen des Verdachts auf Enkeltrickbetrug vor – beide durch das Amtsgericht Regensburg erlassen.

Nach der Vorführung vor dem Haftrichter wurde der Mann in die Justizvollzugsanstalt Regensburg eingeliefert.