Als Fahnder der Bundespolizei Waidhaus den 34-Jährigen kontrollierten, stellten sie fest, dass gegen den Mann ein europäischer Haftbefehl zur vorläufigen Festnahme vorliegt. Zweck der polizeilichen Maßnahme ist die Auslieferung ins Nachbarland.

Vorgeworfen werden dem Tschechen nicht näher bezeichnete Straftaten zum Nachteil der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Die Bundespolizisten führten den Gesuchten noch am Mittwoch dem Haftrichter beim Amtsgericht Weiden vor und verbrachten ihn anschließend in die JVA nach Nürnberg, wo er auf seine Auslieferung nach Tschechien wartet.


Beamte der Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) des Waidhauser Zolls übergaben an die Bundespolizei einen Rumänen, den die Staatsanwaltschaft Stuttgart zur Strafvollstreckung ausgeschrieben hatte. Die Justiz wollte seiner habhaft werden, weil er wegen Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses eine Geldstrafe in Höhe von 5400 Euro sowie 2000 Euro Wertersatzeinziehung* zu zahlen hat.

Da der 38-Jährige die Summe nicht aufbringen konnte, wurde er am Donnerstag in die JVA Weiden eingeliefert.

Hintergrund: Im Jahr 2022 vollstreckten Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus 412 Haftbefehle im Rahmen der Binnengrenzfahndung zur Tschechischen Republik.

*Info Wertersatzeinziehung: Vereinfacht ausgedrückt ermöglicht die Einziehung von Wertersatz die Einziehung von Geld, wenn der Originalgegenstand der Tat nicht mehr aufgefunden werden kann. Wird dem Betroffenen zum Beispiel vorgeworfen, ein Auto gestohlen zu haben, kann das Auto aber nicht mehr gefunden werden, so kann statt des Autos dessen Wert eingezogen werden.

In Fällen, in denen dem Betroffenen vorgeworfen wird, in unlautere Geschäfte verwickelt zu sein, kann der Wert in Höhe des Umsatzes dieses Geschäfts eingezogen werden, auch wenn das Originalerlangte, mit dem das Geschäft betrieben wurde, nicht mehr vorhanden ist.

Bericht der Bundespolizei Waidhaus