Bundespolizei
Bundespolizisten haben Dienstagnacht (16. Juli) am Grenzübergang Furth im Wald die Drogenfahrt eines 45-jährigen Deutschen gestoppt. Anschließend klickten für den Mann die Handschellen. Die Justiz hatte mit zwei Haftbefehlen nach dem 45-Jährigen gefahndet.
Gegen 23:00 Uhr wiesen Bundespolizisten am Grenzübergang Furth im Wald bei der Einreise einen Transporter mit österreichischer Zulassung in die Kontrollstelle ein. Der Fahrer fuhr am Kontrollbeamten vorbei, reagierte nicht auf die Anweisungen der Bundespolizisten und fuhr schließlich über einen Bordstein. Bei der Identitätsfeststellung konnte der Fahrer sich nicht ausweisen. Die beiden Mitfahrerinnen legten tschechische Personalausweise vor.

Durch die Abnahme von Fingerabdrücken konnte die Identität des Fahrers schließlich festgestellt werden. Bei dem Mann handelte es sich um einen 45-jährigen Deutschen, gegen den zwei Haftbefehle vorlagen.
Das Amtsgericht Weiden in der Oberpfalz hatte den Mann wegen eines Verbrechens nach dem Betäubungsmittelgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Da der 45-Jährige unbekannten Aufenthaltes war, erließ die zuständige Staatsanwaltschaft einen Vollstreckungshaftbefehl.
Zudem hatte das Amtsgericht Nürnberg wegen des dringenden Tatverdachts eines weiteren Verbrechens nach dem Betäubungsmittelgesetzes die Untersuchungshaft angeordnet.
Aufgrund der Ausfallerscheinungen boten die Beamten dem 45-jährigen Deutschen einen freiwilligen Drogenschnelltest an. Dies lehnte der Mann jedoch ab. Die zuständige Polizeiinspektion Furth im Wald ordnete deshalb eine Blutentnahme an. Zudem stellten die Polizisten fest, dass der 45-Jährige aktuell über keine Fahrerlaubnis verfügt. Die Polizeiinspektion Furth im Wald leiteten Ermittlungen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Fahrens unter Einfluss berauschender Mittel ein.
Bei einer der Mitfahrerinnen handelte es sich um 17-Jährige. Die Minderjährige gab an, schwanger zu sein. Das Jugendamt Cham nahm das Mädchen in Obhut. Der 19-jährigen Beifahrerin gestatteten die Bundespolizisten die Weiterreise.
Am Mittwoch (17. Juli) führten Beamten den 45-Jährigen am Amtsgericht Nürnberg vor. Der Ermittlungsrichter bestätigte die Untersuchungshaft. Im Anschluss lieferten die Bundespolizisten den Mann in die Justizvollzugsanstalt Weiden in der Oberpfalz ein.