Bundespolizei

In drei unterschiedlichen Fällen, im Zeitraum von Donnerstag (11. April) bis Samstag (13. April), wurden Straftäter, die von der Bundespolizei im Hauptbahnhof München aufgegriffen wurden, vor den Haftrichter bzw. in Haft gebracht.

Ladendiebstahl mit Körperverletzung und u.a. tätlichem Angriff

Am Samstag (13. April) entwendete eine 22-jährige Polin in einem Einkaufsladen im Zwischengeschoss des Münchner Hauptbahnhofes gegen 14:30 Uhr zwei Weinflaschen, eine Dose Chips und einen Strauß Blumen. Beim Verlassen des Geschäftes wurde sie von Mitarbeitern gestoppt. Dabei trat die in Deutschland polizeilich nicht Gemeldete einer 18-jährigen Mitarbeiterin in den Bauch, verletzte sie leicht und beleidigte sie zudem. Eine ärztliche Versorgung war nicht notwendig.

Bei Eintreffen der alarmierten Bundespolizei war die Polin außer sich und sichtlich aufgelöst, spuckte wiederholt auf den Boden und trat mehrfach um sich. Außerdem wollte sie eine der Glasflaschen zunächst nicht aus der Hand legen. Bei der Verbringung in die Gewahrsamszelle in der Wache trat die mit 2,47 Promille Alkoholisierte einer Beamtin der Bundespolizei gegen die Hüfte. Diese wurde leicht verletzt, konnte ihren Dienst jedoch fortsetzen. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft München I wurde eine Blutentnahme sowie für heute (Sonntag, 14. April) ein Haftprüfungstermin wegen tätlichen Angriff und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie Körperverletzung, Beleidigung und Diebstahl anberaumt.

Bundespolizei Sicherheit
Symbolbild der Bundespolizei

120 Tage Ersatzfreiheitsstrafe

Bereits am späten Donnerstagabend (11. April) war ein 33-jähriger Deutscher der Justiz zugeführt worden. Der Wohnsitzlose war mit 2,06 Promille ohne Ticket mit der Bahn von Nürnberg nach München gefahren. Bei seiner Ankunft in München wurde er gegen 23:35 Uhr von Beamten der Bundespolizei am Bahnsteig erwartet.

Ein Datenabgleich ergab eine Ausschreibung zur Festnahme der Staatsanwaltschaft Hannover wegen Nichtbegleichung einer Geldstrafe von 1.200 EUR wegen Körperverletzung sowie zwölf weitere Aufenthaltsermittlungen deutscher Behörden. Da er das Geld nicht aufbringen konnte, wird er die kommenden 120 Tage in einer Justizvollzugsanstalt verbringen. Außerdem wird er sich wegen des Erschleichens von Leistungen vor der Justiz verantworten müssen.

Beleidigung und Bedrohung von Beamten

Kurz nach Mitternacht am Freitagmorgen (12. April) wurde ein 61-jähriger Deutscher gegen 00:45 Uhr wegen seines aggressiven Verhaltens Reisenden gegenüber von Beamten der Bundespolizei am Ausgang Arnulfstraße des Hauptbahnhofes München kontrolliert. Dabei beleidigte der Wohnsitzlose einen der Kontrollierenden verbal sowie durch Zeigen des Mittelfingers und bedrohte er ihn zudem verbal mit dem Tode.

Die Staatsanwaltschat München I entschied auf Blutentnahme des sichtbar Alkoholisierten sowie auf Haftprüfung wegen Beleidigung und Bedrohung. Der 61-Jährige war bereits in 28 Fällen, vorwiegend mit Gewalt-, Eigentums- und Betrugsdelikten, polizeilich in Erscheinung getreten.