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Bundespolizei: Alle Meldungen vom 15.01.2025

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Bundespolizei bringt verurteilten Betäubungsmittelhändler ins Gefängnis

Die Bundespolizei hat bei Grenzkontrollen am Samstag (11. Januar) an der A93 bei Kiefersfelden einen Bulgaren verhaftet. Der Mann muss 862 Tage ins Gefängnis.

Bei Einreisekontrollen am Grenzübergang stellte die Bundespolizei fest, dass gegen den bulgarischen Busreisenden ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Darmstadt vorlag. Der 57-Jährige hatte sich mit einem abgelaufenen bulgarischen Reisepass ausgewiesen. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Bundespolizisten fest, dass er 2013 vom Landgericht Darmstadt wegen unerlaubten Handelns mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden war.

Nachdem er einen Teil seiner Freiheitsstrafe „abgesessen“ hatte, musste er das Land verlassen. Dabei war er belehrt worden, dass er bei seiner Rückkehr den nicht verbüßten Rest von 862 Tagen „absitzen“ müsse.

Der bulgarische Businsasse konnte seine Reise demnach nicht mehr fortsetzen. Bundespolizisten brachten ihn in die Justizvollzugsanstalt Bernau. Er wird voraussichtlich die kommenden rund 28 Monate „hinter Gittern“ verbringen müssen.

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Foto: Symbolbild

Bundespolizei stellt Waffen bei Grenzkontrollen sicher

Die Bundespolizei Rosenheim hat am Wochenende (11./12. Januar) bei Grenzkontrollen an der Inntalautobahn mehrere Verstöße gegen das Waffengesetz festgestellt. In drei Autos wurden zwei Schreckschusswaffen, eine Luftpistole und ein Butterflymesser gefunden. Die Waffen wurden sichergestellt. Die ehemaligen Besitzer erhielten eine Anzeige.

Bei einem 21-jährigen Deutschen fanden die Beamten an der Kontrollstelle an der A93 im Kofferraum seines Autos zwei Schreckschusspistolen, die echten Waffen täuschend ähnlich sahen. Da er nicht im Besitz der dafür notwendigen Dokumente war, wurden die Pistolen sichergestellt. Der junge Mann muss sich mit einer Anzeige wegen des unerlaubten Führens und Besitzens von Schusswaffen auseinandersetzen.

Ein 22-Jähriger aus Rumänien erhielt die gleiche Anzeige. Die Frage der Bundespolizisten, ob er Waffen dabeihätte, verneinte er. Bei der anschließenden Kontrolle seines Fahrzeugs wurden die Beamten jedoch fündig. Unter dem Beifahrersitz war eine Luftpistole versteckt, für die der Rumäne keine Genehmigung vorlegen konnte.

Zuvor war den Bundespolizisten bei der Kontrolle ein anderer rumänischer Staatsangehöriger aufgefallen, weil ein Butterfly-Messer auf dem Armaturenbrett seines Wagens lag. Er wurde wegen des Besitzes eines verbotenen Gegenstandes angezeigt.

Bundespolizei nimmt Zugreisenden in Gewahrsam

Am Montag (13. Januar) hat die Bundespolizei am Bahnhof Lindau-Reutin einen betrunkenen Zugfahrgast aus dem Verkehr gezogen. Der Mann war nicht im Besitz eines Fahrscheins, hatte jedoch Drogen dabei und sich den Maßnahmen der Beamten widersetzt.

Eine Streife der Bundespolizei traf am Vormittag in einem EuroCity-Zug (Zürich-München) auf einen offensichtlich stark alkoholisierten, über mehrere Sitze liegenden Passagier. Der Mann, der ohne Fahrschein unterwegs war, verhielt sich den drei Bundespolizisten gegenüber äußerst aggressiv, bedrohte und beleidigte diese. Als die Beamten den Mann aus dem Zug bringen wollten, versuchte der Schweizer, die Polizisten zu treten.

Bei der anschließenden Durchsuchung fanden die Beamten eine kleine Menge Marihuana sowie eine weitere Substanz, vermutlich Heroin, bei dem 56-Jährigen. Außerdem stellten die Polizisten fest, dass der Mann mit 2,9 Promille alkoholisiert war. Bei einem zweiten Test stieg der Wert sogar noch auf knapp 3,2 Promille.

Der Schweizer, der im Kanton Zürich wohnt, erhielt Anzeigen wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Bedrohung, Beleidigung, Erschleichens von Leistungen sowie Verstoßes gegen das Konsumcannabis- und Betäubungsmittelgesetz. Aufgrund der erheblichen Alkoholisierung brachten die Bundespolizisten den Beschuldigten zunächst ins Krankenhaus.

Nach der Entlassung und Abschluss der polizeilichen Maßnahmen im Revier wurde der Mann am Abend nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft auf freien Fuß gesetzt.