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Bundespolizei

Zwei Ungarn landen in Haft
Zwei Ungarn mussten Dienstagnacht (8. Oktober) ihre Zugreise am Bahnhof in Rosenheim vorzeitig beenden. Der Schaffner hatte dazu die Bundespolizei hinzugezogen. Entgegen ihrer Planungen kamen die beiden nicht in Salzburg an, sondern fanden sich in einer Haftanstalt beziehungsweise in einer Unterbringungseinrichtung wieder.
Dem Zugbegleiter konnten die Frau und der Mann nach der Abfahrt in München keinen Fahrschein vorzeigen. Die verständigten Bundespolizisten nahmen die zwei Personen beim nächsten Halt am Rosenheimer Bahnhof mit zur Dienststelle. Da die 40-Jährige auch keine Ausweisdokumente mitführte, versuchten die Beamten ihre Identität mithilfe ihrer Fingerabdrücke zu bestimmen – mit Erfolg: wie sich herausstellte, wurde die ungarische Staatsangehörige mit gleich zwei Haftbefehlen der Münchner Staatsanwaltschaft gesucht.
Beiden Fällen lagen Strafbefehle jeweils wegen Diebstahls aus dem Jahr 2020 zugrunde. Demnach hätte die Ungarin noch eine Restgeldstrafe in Höhe von 540 Euro sowie eine Geldstrafe von 800 Euro zahlen müssen. Da sie ihre Justizschulden nicht begleichen konnte, musste sie ersatzweise eine insgesamt 76-tägige Freiheitsstrafe antreten. Nachdem die Verhaftete die Strafanzeige wegen Leistungserschleichung entgegengenommen hatte, wurde sie in die Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim gebracht.
Ihr 60-jähriger Begleiter, der aufgrund der Fahrt ohne Zugticket ebenfalls wegen Erschleichens von Leistungen angezeigt worden war, regte sich in der Dienststelle über das unfreiwillige Reiseende derart auf, dass die Beamten von einer psychischen Ausnahmesituation ausgehen mussten. Als sogar eine Eigengefährdung nicht mehr ausgeschlossen werden konnte, wurde der Mann mit Unterstützung einer Streife der Bayerischen Landespolizei in einem Krankentransportwagen nach Wasserburg gefahren, in das Inn-Salzach-Klinikum eingeliefert und dort zu seiner eigenen Sicherheit untergebracht.
Polizeicomputer schlägt fünfmal an
Am Dienstag (8. Oktober) hat die Kemptener Bundespolizei gleich drei Haftbefehle vollstreckt. Ein Deutsch-Rumäne kam mit der Zahlung eines 2023 verhängten Bußgeldes davon. Ein gesuchter Ungar, gegen den vier Fahndungsnotierungen vorlagen, musste für die nächsten Monate hinter Gitter.
Eine Streife der Bundespolizei kontrollierte gegen Mittag im Kemptener Hauptbahnhof einen 46-jährigen Deutsch-Rumänen. Bei der Fahndungsüberprüfung fanden die Beamten heraus, dass der wegen Diebstahls- und Drogendelikten Polizeibekannte den deutschen Justizbehörden über 1.700 Euro schuldig geblieben war. Der 46-Jährige hatte 2023 eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen und das daraufhin verhängte Bußgeld nicht gezahlt, weswegen die Staatsanwaltschaft Deggendorf einen Haftbefehl erließ. Der Mann konnte seine Justizschulden schließlich begleichen und damit eine Erzwingungshaft abwenden.
Am späten Abend schlug der Fahndungscomputer bei der Überprüfung eines ungarischen Staatsbürgers am Grenztunnel Füssen (BAB 7) gleich viermal an. Gegen den 31-Jährigen lag erst seit knapp vier Wochen ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Freiburg wegen Körperverletzung vor. Der Verurteilte hatte die vom Gericht verhängte Geldstrafe in Höhe von über 4.200 Euro nicht gezahlt. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hatte außerdem erst am Vortag einen Vollstreckungshaftbefehl gegen den Ungarn wegen Diebstahls mit Waffen erlassen.
In diesem Fall muss der Straftäter eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten verbüßen. Weiterhin war das Amtsgericht Pforzheim wegen Diebstahls mit Waffen, Bandendiebstahls und Wohnungseinbruchdiebstahls mit zwei Aufenthaltsermittlungen auf der Suche nach dem Mann. Die Bundespolizisten lieferten den Ungarn noch in der Nacht in die Justizvollzugsanstalt Kempten ein.
Geschleuste aus Syrien und der Türkei abgesetzt
Die Bundespolizei ermittelt gegen einen unbekannten Schleuser, der nach ersten Erkenntnissen am frühen Donnerstagmorgen (10. Oktober) sechs Migranten nach Deutschland geschleust und in Nußdorf am Inn abgesetzt hatte. Die Geschleusten wurden von Beamten der Polizeiinspektion Brannenburg in Gewahrsam genommen. Eigenen Angaben zufolge handelt es sich um eine syrische und fünf türkische Staatsangehörige.
Den Beamten gegenüber konnten sich die drei Frauen und die drei Männer nicht ausweisen. Bis auf drei Handtaschen führten sie kein Gepäck mit. Die weitergehenden Ermittlungen hat die für Schleusungsdelikte zuständige Bundespolizeiinspektion in Rosenheim übernommen. Dort gaben die Migranten an, pro Person bis zu 5.000 Euro für die etappenweise Beförderung gezahlt zu haben. Ausgangspunkt sei die Türkei gewesen. Die letzte mehrstündige Etappe hätten sie zusammen in demselben Pkw verbracht, bis der ihnen unbekannte Fahrer sie in einer Ortschaft aufgefordert hätte, auszusteigen.
Nachdem sie den Wagen verlassen hatten, sei der Fahrzeugführer unvermittelt davongefahren. Da sie sich nicht auskannten, seien sie in der Nähe der Ausstiegsstelle geblieben. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen werden die sechs Personen das Land voraussichtlich wieder verlassen müssen.