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Bundespolizei: Alle Meldungen vom 23.11.2024

Bundespolizei Waldmünchen Regensburg

Bundespolizei

Frau beißt Polizistin ins Bein

Eine 48-jährige Frau hat in der Nacht zum Donnerstag (21. November) versucht, sich am Münchner Ostbahnhof einer Polizeikontrolle zu entziehen und ist anschließend auf die kontrollierende Streife losgegangen. Sie bespuckte die Einsatzkräfte und biss einer Beamtin ins Bein, sodass sie im Krankenhaus behandelt werden musste. Die 48-jährige Deutsche war den Einsatzkräften gegen 3 Uhr im Rahmen eines Streifenganges aufgefallen, weil sie am Münchner Ostbahnhof Getränke verschüttet hatte. Als sie die Wohnsitzlose daraufhin kontrollieren wollten, versuchte sie sich zu entfernen, woraufhin ein Beamter und eine Beamtin sie am Arm festhielten.

Da sie in Richtung der Streife zu spucken begann, wurde sie zu Boden gebracht, wogegen sie sich wehrte. Am Boden liegend biss sie eine 25-jährige Beamtin so fest in den Oberschenkel, dass diese eine tiefe, blutende Wunde erlitt. Die 48-Jährige wurde gefesselt und ihr wurde eine Spuckhaube aufgesetzt. Anschließend zur Dienststelle der Bundespolizei am Münchner Ostbahnhof gebracht. Die zuständige Staatsanwaltschaft ordnete eine Blutentnahme sowie eine Haftvorführung an.

Die Bundespolizei ermittelt wegen Körperverletzung und Angriff bzw. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Die verletzte Polizeibeamtin musste ihren Dienst abbrechen und wurde mit einem Rettungswagen zur ambulanten Behandlung ihrer Verletzung in ein Münchner Krankenhaus gebracht.

Bundespolizei erlässt temporäre Mitführverbote für gefährliche Gegenstände 

Für den Zeitraum ab 23. November 2024, 09:00 Uhr bis zum 24. Dezember 2024, 16:00 Uhr erlässt die Bundespolizei Allgemeinverfügungen für die Hauptbahnhöfe Aschaffenburg, Augsburg, Nürnberg, Regensburg und Würzburg sowie mehrere Münchner Bahnhöfe und S-Bahnhaltepunkte. Dadurch wird dort das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art verboten.

Die Allgemeinverfügungen werden aufgrund regionaler Begebenheiten erlassen, um die Sicherheit des zur Vorweihnachtszeit erhöhten Reiseverkehrs in bayerischen Bahnhöfen zu gewährleisten.

Das Mitführverbot für Waffen und gefährliche Gegenstände gilt an den nachfolgenden Bahnhöfen und S-Bahnhaltepunkten zu folgenden Zeiten:

Hauptbahnhof Aschaffenburg: 23. November, 09:00 Uhr bis 23. Dezember, 06:00 Uhr Hauptbahnhof Regensburg: 25. November, 09:00 Uhr bis 24. Dezember, 06:00 Uhr Hauptbahnhof Augsburg: 25. November, 15:00 Uhr bis 24. Dezember, 15:00 Uhr Hauptbahnhof Nürnberg: 29. November, 08:00 Uhr bis 24. Dezember, 16:00 Uhr Hauptbahnhof Würzburg: 29. November, 15:00 Uhr bis 24. Dezember, 06:00 Uhr Hauptbahnhof München (inklusive S-Bahnsteige), Ostbahnhof und Bahnhof Pasing sowie an den S-Bahnhaltepunkten Marienplatz und Karlsplatz (Stachus): 29. November, 10:00 Uhr bis 24. Dezember, 15:00 Uhr

Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügungen umfasst alle Gebäudeteile der Bahnhöfe und S-Bahnhaltepunkte einschließlich der Personentunnel, der zugehörigen Bahnsteige sowie aller öffentlich zugänglicher Ebenen.

Aus Sicherheitsgründen ist das Mitführen gefährlicher Gegenstände in den oben genannten Zeiträumen untersagt. Dadurch soll die Begehung von Gewaltstraftaten verhindert sowie Reisende und Polizeibeamte vor entsprechenden Angriffen geschützt werden. Die Einsatzkräfte der Bundespolizei überwachen die Einhaltung des Verbotes. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügungen können die Gegenstände sichergestellt und – unabhängig von einem möglichen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz – ein Zwangsgeld festgesetzt werden. Weitere Folgen können zudem ein Platzverweis oder ein Bahnhofsverbot sein.

Die Bestimmungen und Ausnahmen vom Verbot sind in den Allgemeinverfügungen enthalten. Diese sind auf der Homepage der Bundespolizei veröffentlicht: https://www.bundespolizei.de/SiteGlobals/Forms/Websites/Web/Suche/DE/Aktuelles/Meldungen_Formular.html?path=fqPathMeldungen

In den Geltungsbereichen werden Plakate ausgehängt, die auf das Mitführverbot und die Allgemeinverfügung hinweisen.

Ergänzend informiert die Bundespolizei:

   - Das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit unterliegt 
     waffenrechtlichen Bestimmungen und ist gegebenenfalls verboten 
     bzw. bedarf einer behördlichen Erlaubnis (zum Beispiel Kleiner 
     Waffenschein für Schreckschuss-, Reiz- und Signalwaffen).
   - Waffen, auch solche, die zur Selbstverteidigung gedacht sind, 
     bieten grundsätzlich nur trügerische Sicherheit. Sie können die 
     eigene Risikobereitschaft erhöhen, zur Gewalteskalation 
     beitragen und zu Schadensvergrößerung führen.
   - Privatpersonen, die Waffen tragen, vernachlässigen oft 
     deeskalierende Techniken und Kommunikationsstrategien, die zu 
     einer Beruhigung der Situation beitragen könnten.
   - Waffen erschweren Helfern und der Polizei zu erkennen, wer Täter
     und wer Opfer ist.
   - Eine Waffe kann im ungünstigsten Fall abgenommen und gegen den 
     angegriffenen Träger selbst eingesetzt werden.
   - Der Einsatz von Waffen führt schnell zu lebensbedrohlichen 
     Verletzungen und kann erhebliche strafrechtliche sowie 
     finanzielle Folgen haben.