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26 Hälften von artengeschützten Riesenmuscheln mit einem Gewicht von über acht Kilo fanden Beamte am 18. November im Gepäck einer Reisenden.

Die Frau aus Mittelfranken hatte die Muscheln nach ihrer Angabe im Indonesien – Urlaub am Strand gefunden und wollte diese nach der Reise verschenken. Sollte sie die für die ordnungsgemäße Einfuhr notwendigen Papiere innerhalb von vier Wochen nicht vorlegen, werden die Muscheln eingezogen und das Bundesamt für Naturschutz entscheidet über ein Bußgeld.


Das Hauptzollamt Nürnberg nimmt diesen Fall zum Anlass darauf hinzuweisen, dass der Schutzstatus für Tiere und Pflanzen unabhängig davon gilt, wie man in deren Besitz gelangt. „Ob gekauft, gefunden oder schlimmstenfalls selbst aus der Natur entnommen, geschützt ist geschützt“, so Martina Stumpf, Pressesprecherin. „Dies gilt eben auch, wenn etwas einfach am Strand „herumliegt““.

Weitere Informationen zum Thema Artenschutz gibt es unter www.zoll.de oder auf der Internetseite des Bundesamts für Naturschutz.