Bundespolizisten sichern an einem Tag gleich zwei verbotene Klingen am Grenzübergang Furth im Wald. Gegen beide Fahrzeugführer laufen nun Ermittlungen wegen Verstößen gegen das Waffengesetz.


Grenzkontrollen, Bundespolizei, Waidhaus, Regensburg, Furth im Wald
Foto: Bundespolizei Waidhaus

Springmesser in der Beifahrerablage

Am Donnerstagnachmittag, dem 25. Juni, kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Waldmünchen am Grenzübergang Furth im Wald / Schafberg einen 34-jährigen tschechischen Staatsangehörigen bei der Einreise in die Bundesrepublik. Bei der Überprüfung des Fahrzeugs entdeckten die Bundespolizisten in der Beifahrerablage ein Springmesser mit einseitig geschliffener Klinge. Die Klingenlänge betrug 95 Millimeter. Das Springmesser gilt in Deutschland als verbotener Gegenstand nach dem Waffengesetz. Die Beamten stellten das Messer sicher und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.

Butterflymesser griffbereit in der Mittelkonsole

Gegen 20:00 Uhr desselben Tages kontrollierten Fahndungskräfte der Bundespolizei am gleichen Grenzübergang einen 62-jährigen italienischen Staatsangehörigen bei der Einreise. Im Fahrzeug fiel den Beamten ein Butterflymesser in der Mittelkonsole ins Auge – offen zugänglich und damit jederzeit griffbereit. Auch Butterflymesser sind in Deutschland grundsätzlich verboten zu führen. Die Beamten beschlagnahmten das Messer. Das Bundespolizeirevier Furth im Wald hat ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.

Weiterreise nach polizeilichen Maßnahmen gestattet

Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen an der Grenze gestatteten die Bundespolizisten beiden Männern die Weiterreise. Die strafrechtliche Verantwortung für die mitgeführten verbotenen Gegenstände müssen sie jedoch in gesonderten Verfahren übernehmen. Die Bundespolizeiinspektion Waldmünchen ist für die Grenzsicherung und Schleierfahndung im Bereich des Grenzübergangs Furth im Wald zuständig.