Anlässlich der wieder eingeführten Binnengrenzkontrollen hatten die Beamten der Bundespolizeiinspektion Waidhaus am Wochenende (10. – 12. November) alle Hände voll zu tun. Sie vollstreckten sechs Haftbefehle bei gesuchte Straftätern.
Am Freitagnachmittag kontrollierten Beamte der Bundespolizei einen 75-jährigen Rumänen an der A6 in Waidhaus und stellten dabei eine offene Justizrechnung in Höhe von 400 Euro fest. Wegen des Führens eines nicht versicherten Fahrzeugs verurteilte ihn das Amtsgericht Frankfurt am Main zu der Geldstrafe, die er bis dato nicht beglichen hatte. Da er dieses Mal seine Justizschulden bezahlte, löschten die Beamten den aktiven Haftbefehl des Mannes und beließen ihn auf freiem Fuß.
Nur wenige Stunden später erwischten die Bundespolizeibeamten einen weiteren mittels Haftbefehl gesuchten Straftäter. Das Amtsgericht Görlitz erließ im Dezember 2021 gegen den 24-Jährigen Strafbefehl wegen unerlaubter Einreise. Da er seine Justizschulden in Höhe von 600 Euro nicht beglichen hatte, suchte ihn die Staatsanwaltschaft Görlitz nun mittels Haftbefehl. Der 24-jährige Moldauer zückte bereitwillig seine Geldbörse und bezahlte seine Schulden bei der Bundespolizeiinspektion Waidhaus.
Wegen Steuerhinterziehung musste sich im Oktober 2022 ein 26-jähriger Bulgare vor dem Amtsgericht Nürnberg verantworten. Der daraus resultierende Haftbefehl in Höhe von 1.000 Euro wurde am Samstag in Waidhaus vollstreckt. Der 26-Jährige beglich die offenen Justizschulden und konnte somit der angeordneten Ersatzfreiheitsstrafe von 56 Tagen entgehen.
Am Sonntag konnten die Bundesbeamten gleich drei Fahndungserfolge verzeichnen.
Ein 31- jähriger Moldauer hatte sich der Hauptverhandlung seines Gerichtsverfahrens unentschuldigt entzogen und wurde deshalb vom Amtsgericht Norderstedt via Haftbefehl gesucht. Er wurde festgenommen und in die Justizvollzugsanstalt Weiden eingeliefert. Er muss sich nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheit im Verkehr vor einem Richter verantworten.
Einen weiteren Schwarzfahrer zogen die Beamten nur kurze Zeit später aus dem Verkehr. Bei der Kontrolle eines 40-jährigen Tschechen spuckte der Fahndungscomputer einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Passau aus. Da er seiner auferlegten Geldstrafe des Amtsgerichts Passau von März 2023 nicht nachkam, setzte die Behörde ihn auf die Fahndungsliste. Bereitwillig bezahlte er seine Justizschulden in Höhe von 1.200 Euro wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und setzte seine Reise -als Beifahrer- fort.
Auch die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth kann nun eine weitere Fahndungsnotierung ad acta legen.
Ein 22-jähriger Tscheche bezahlte seien Justizschulden in Höhe von 1.200 Euro, die aus einer Verurteilung des Amtsgerichts Nürnberg von Juli 2022 stammten. Die angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen musste er somit nicht antreten und konnte weiterreisen.
Bericht und Bild: Bundespolizei Waidhaus