Bei einer Grenzkontrolle in Furth im Wald entdeckten Bundespolizisten ein tückisches Täuschungsobjekt: Ein scheinbar harmloses Feuerzeug verbarg ein scharfes Klappmesser. Der Beifahrer eines PKW wurde angezeigt.


Bundespolizei Waidhaus Grenze, Grenzkontrollen
Foto: Bundespolizei Waidhaus

Kontrolle nach der Einreise aus Tschechien

Am Donnerstagabend, dem 11. Juni, kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Waldmünchen am Grenzübergang Furth im Wald / Schafberg einen 21-jährigen Rumänen. Der Mann saß als Beifahrer in einem Pkw mit deutscher Zulassung, das soeben aus Tschechien eingereist war.

Bei der Überprüfung seiner Identität konnte der Beifahrer lediglich ein Foto seiner rumänischen Identitätskarte vorzeigen. Da das Original nicht vorlag, wurde er mit einem Verwarnungsgeld belegt.

Getarntes Messer in der Hosentasche

Im Anschluss an die Identitätsfeststellung forderten die Bundespolizisten den Mann auf, seine Hosentaschen zu leeren. Dabei holte der 21-Jährige einen Gegenstand hervor, der auf den ersten Blick wie ein handelsübliches Feuerzeug aussah. Der Schein trügte.

Bei näherer Untersuchung stellten die Beamten fest: Ein Druck auf eine seitlich am Gehäuse angebrachte Taste ließ ein geschliffenes Messer aus dem Objekt hervorspringen. Es handelte sich um ein als Feuerzeug getarntes Springmesser – eine Waffengattung, deren Mitführen in Deutschland grundsätzlich verboten ist.

Ermittlungsverfahren wegen Verstoß gegen das Waffengesetz

Die Bundespolizisten stellten den Gegenstand sicher. Gegen den 21-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen gestatteten die Beamten die Weiterreise.

Bundespolizei warnt vor Tarnwaffen

Der Fall verdeutlicht, dass verbotene Waffen zunehmend in alltäglichen Gegenständen verborgen werden, um Kontrollen zu umgehen. Die Bundespolizei setzt deshalb an den Grenzen auf konsequente Personenüberprüfungen und sensibilisiert ihre Einsatzkräfte gezielt für solche Tarnformen.