Bei Kontrollen am Grenzübergang Schafberg stoppte die Bundespolizei zwei Männer, die gefährliche Pyrotechnik und eine verbotene Waffe über die Grenze bringen wollten.

Am vergangenen Wochenende (21.03. – 22.03.2026) intensivierte das Bundespolizeirevier Furth im Wald die Kontrollen im Grenzraum zu Tschechien. Dabei gerieten ein 22-jähriger Litauer und ein 23-jähriger Tscheche ins Visier der Beamten.

Gefährliche Fracht: 22-Jähriger mit F3-Böllern gestoppt

Am Samstagnachmittag gegen 15:00 Uhr kontrollierten die Einsatzkräfte einen litauischen Staatsangehörigen, der als Beifahrer in einem Pkw einreisen wollte.

  • Der Fund: Bei der Durchsuchung des Kofferraums entdeckten die Beamten illegale Feuerwerkskörper der Kategorie F3.

  • Rechtlicher Hintergrund: Für den Umgang und die Einfuhr dieser Kategorie ist in Deutschland eine spezielle behördliche Erlaubnis erforderlich, die der junge Mann nicht vorweisen konnte.

  • Konsequenzen: Gegen den 22-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz sowie gegen die Gefahrgutverordnung eingeleitet. Die Böller wurden beschlagnahmt.

 

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Foto: Symbolbild

 

Waffenfund in der Fahrertür: Teleskopschlagstock sichergestellt

Bereits am Sonntagvormittag gegen 10:30 Uhr folgte der nächste Treffer. Die Beamten kontrollierten einen 23-jährigen Tschechen, der mit seinem Pkw über die Grenze fuhr.

  • Griffbereite Waffe: Im Ablagefach der Fahrertür fanden die Polizisten einen Teleskopschlagstock. Da dieser griffbereit deponiert war, stellt dies einen klaren Verstoß dar.

  • Ermittlungen: Die Bundespolizei stellte die Waffe sicher. Den Fahrer erwartet nun eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz.


📋 Kompakt-Faktencheck: Bundespolizei Furth im Wald

Detail Fakten
Kontrollort Grenzübergang Furth im Wald / Schafberg
Tatzeit Samstag, 21.03. (15:00 Uhr) & Sonntag, 22.03. (10:30 Uhr)
Sicherstellungen Pyrotechnik Kategorie F3, Teleskopschlagstock
Beschuldigte 22-jähriger Litauer, 23-jähriger Tscheche
Verfahren Verstöße gegen Sprengstoff- und Waffengesetz