Die Bundespolizei Waidhaus hat in der Nacht auf Donnerstag einen 23-jährigen Asylbewerber festgenommen. Der Mann wurde nicht nur per Haftbefehl gesucht, sondern war zudem erst kürzlich für einen Monat in sein Heimatland Syrien gereist.
Haftbefehl im Fernreisebus vollstreckt
Am Donnerstag (26.02.2026) kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus an der A6 einen Fernreisebus auf der Route von Prag nach Amsterdam. Bei der Überprüfung eines 23-jährigen syrischen Staatsangehörigen stießen die Fahnder auf einen offenen Haftbefehl:
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Hintergrund: Das Amtsgericht Nürnberg hatte den Mann im Mai 2025 wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt.
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Fahndung: Da die Strafe bislang nicht bezahlt worden war, suchte die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth per Haftbefehl nach dem Mann.

Brisante Entdeckung: Asylbewerber reiste nach Syrien
Bei der Durchsicht seines syrischen Reisepasses machten die Beamten eine weitere auffällige Entdeckung. Aktuelle Stempel belegten, dass sich der 23-Jährige trotz seines laufenden Asylverfahrens in Deutschland erst kürzlich für etwa einen Monat in Syrien aufgehalten hatte.
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Begründung: Auf Nachfrage gab der Mann an, seine Eltern in der Heimat besucht zu haben.
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Konsequenzen: Die Bundespolizei leitete diese Informationen umgehend an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) weiter. Dort wird nun geprüft, welche asyl- und ausländerrechtlichen Folgen diese Heimreise für seinen Status in Deutschland hat.
Bekannter zahlt Strafe – Reise geht weiter
Der 23-Jährige entging einer mehrwöchigen Ersatzfreiheitsstrafe nur knapp: Ein Bekannter erschien bei der Bundespolizei und beglich die ausstehende Geldstrafe von 900 Euro. Nach Abschluss aller Maßnahmen durfte der Mann seine Reise in Richtung Amsterdam fortsetzen.
📋 Kompakt-Faktencheck: Grenzkontrolle A6
| Detail | Fakten |
| Ort | Autobahn A6, Grenzübergang Waidhaus |
| Zeitpunkt | Donnerstag, 26.02.2026 |
| Person | 23-jähriger Syrer (Asylbewerber) |
| Delikt | Verstoß gegen das Waffengesetz (Haftbefehl) |
| Besonderheit | Einmonatige Reise nach Syrien festgestellt |
| Ergebnis | Strafe bezahlt (900 €), Meldung an das BAMF |
