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Bundespolizei Waidhaus: Viel Arbeit am Wochenende

Bundespolizei

Am vergangenen Wochenende (12. – 15. Juli) haben Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus bei Grenzkontrollen mehrere Straftaten festgestellt und drei Haftbefehle vollstreckt. Dabei stellten sie sieben verbotene Waffen sicher, vollstreckten drei Haftbefehle und entdeckten einen Schlagring in der Unterhose eines Reisenden. Die Bundespolizei kassierte die offenen Justizschulden und leitet Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Waffengesetz ein.

Das Versteck des verbotenen Schlagrings war für die erfahrenen Grenzbeamten keine große Herausforderung. Ein 40-jähriger Belgier steckte sich einen in Tschechien erworbenen Schlagring in seine Unterhose und hoffte, dass er diesen unbemerkt nach Deutschland einführen könne. Fahnder der Bundespolizei entdeckten die verbotene Waffe jedoch und stellten diese sicher. Gegen den Belgier wird nun ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.

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Am Sonntagmorgen landete eine weitere verbotene Waffe in der Asservatenkammer der Bundespolizei. Beamte erspähten im Rucksack eines 20-jährigen Franzosen einen unverschlossenen Waffenkoffer. Darin kam eine Kleinkaliberpistole zum Vorschein. Da er keinen Waffenschein oder Waffenbesitzkarte vorweisen konnte, stellten die Beamten die Pistole sicher und leiteten ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.

Am vergangenen Wochenende landeten zudem ein weiterer Schlagring, zwei Teleskopschlagstöcke und ein Springmesser in der Asservatenkammer der Bundespolizeiinspektion. Die Besitzer müssen sich in allen Fällen wegen Verstößen gegen das Waffengesetz verantworten.

Neben sichergestellten Waffen gehörten am Wochenende auch drei vollstreckte Haftbefehle zum Arbeitspensum der Bundespolizeiinspektion. Wegen Trunkenheit im Verkehr verurteilte das Amtsgericht Laufen einen 33-jährigen Rumänen im August 2021 zu einer Geldstrafe in Höhe von 800 Euro. Diese hatte er bis dato nicht bezahlt und musste nun an der A6 in Waidhaus seinen Geldbeutel öffnen, um der im Haftbefehl angeordneten Ersatzfreiheitsstrafe zu entgehen.

Auch ein weiterer Verkehrssünder bezahlte seine offenen Justizschulden bei der Bundespolizei und konnte somit weiterreisen. Der 55-jährige Bulgare ignorierte die Zahlungsaufforderung aus einem Gerichtsverfahren des Amtsgerichts Soest von Dezember 2021 und schaffte es dadurch auf die Fahndungsliste der Staatsanwaltschaft Arnsberg. Er bezahlte die 540 Euro Justizschulden wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und setzte seine Reise fort.

Die Reise nach Mailand kam einem 57-jährigen Ukrainer am Sonntag wohl teurer zu stehen als ursprünglich gedacht. Bei der Kontrolle eines Fernreisebusses blieb der Osteuropäer im Fahndungsnetz der Bundespolizei hängen. Die Staatsanwaltschaft Traunstein suchte ihn wegen nicht bezahlter Justizschulden aus einem Gerichtsverfahren im August 2021. Das Amtsgericht Laufen verurteilte ihn wegen eines Verstoßes gegen ein Einreiseverbot zu einer Gelstrafe in Höhe von 1.300 Euro. Diese konnte er bezahlen und somit der Ersatzfreiheitsstrafe entgehen. Da seine Wiedereinreisesperre mittlerweile abgelaufen ist, stand einer Einreise in das Bundesgebiet nichts im Wege.

Reise mit gefälschtem Dokument endet in Abschiebehaft

Für einen Busreisenden endete die Fahrt am Freitag (12. Juli) in Abschiebehaft. Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus erwischten ihn bei Grenzkontrollen mit einem gefälschten Aufenthaltstitel. Der Urkundenfälscher musste sich vor dem Haftrichter des Amtsgerichts Weiden verantworten und warte nun in der Justizvollzugsanstalt in Hof auf seine Abschiebung.

Der 54-jährige Russe wird sein Reiseziel Mailand wohl nicht so schnell erreichen. Beamte der Bundespolizei kontrollierten die Insassen eines Fernreisebusses bei Grenzkontrollen an der A6. Der geschulte Blick der Grenzbeamten fokussierte sich sofort auf den griechischen Aufenthaltstitel im russischen Reisepass des 54-Jährigen. Nach kurzer Prüfung bestätigte sich der anfängliche Verdacht der Beamten. Der griechische Aufenthaltstitel war gefälscht.

Es folgte die Festnahme vor Ort und die anschließende Vorführung beim zuständigen Haftrichter beim Amtsgericht Weiden. Die Bundespolizei leitet nun ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung ein. Der 54-Jährige wird jetzt nach Russland abgeschoben.