Ein touristischer Ausflug nach München endete für einen 29-Jährigen bereits an der tschechischen Grenze. Die Bundespolizei stellte bei einer Kontrolle fest, dass die digitalen Dokumente des Mannes für eine Einreise nach Deutschland nicht ausreichen.
Irrtum über Einreisedokumente: Touristische Reise gestoppt
Am Dienstagmorgen (24.02.2026) kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus im Rahmen der Grenzkontrollen auf der A6 einen kolumbianischen Staatsangehörigen. Der 29-Jährige war auf dem Weg Richtung Landeshauptstadt, als die Fahnder ihn kurz nach der Einreise aus Tschechien stoppten.
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Das Dokument: Der Mann legte den Beamten eine spanische Aufenthaltsgestattung für Asylbewerber vor, die er digital auf seinem Smartphone gespeichert hatte.
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Die Rechtslage: Eine solche spanische Asylkarte (Asylbewerber-Identitätskarte) entfaltet keine Schengener Reisefreiheit. Sie berechtigt lediglich zum Aufenthalt in Spanien, jedoch nicht zur Einreise oder zum Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland.
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Fehlendes Visum: Da der Mann auch sonst kein erforderliches Visum oder einen gültigen Aufenthaltstitel für Deutschland vorweisen konnte, blieb den Beamten kein Ermessensspielraum.

Ermittlungsverfahren und Zurückweisung
Trotz seines erklärten Ziels, München zu touristischen Zwecken besuchen zu wollen, musste der Mann die Heimreise antreten.
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Strafanzeige: Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen versuchter unerlaubter Einreise nach dem Aufenthaltsgesetz ein.
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Abschiebung: Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der 29-Jährige den tschechischen Behörden übergeben und offiziell nach Tschechien zurückgewiesen.
📋 Kompakt-Faktencheck: Grenzkontrolle A6
| Detail | Fakten |
| Ort | Autobahn A6, Grenzübergang Waidhaus |
| Zeitpunkt | Dienstag, 24.02.2026, frühe Morgenstunden |
| Person | 29-jähriger Kolumbianer |
| Verstoß | Versuchte unerlaubte Einreise (keine gültigen Papiere) |
| Maßnahme | Zurückweisung nach Tschechien; Strafverfahren |
