Die Bundespolizei hat am Dienstagnachmittag einen 43-jährigen Mann festgenommen, gegen den ein Haftbefehl vorlag. Der Bulgare war zuvor wegen des Schmuggels zahlreicher verbotener Waffen verurteilt worden.

 

Bundespolizei – Festnahme im Kleintransporter

Am Dienstagnachmittag (10.02.2026) kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus im Rahmen der Grenzkontrollen auf der A6 einen einreisenden Kleintransporter. Bei der Überprüfung eines 43-jährigen bulgarischen Passagiers stießen die Polizisten auf einen aktuellen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Deggendorf.

Bundespolizei Waidhaus Furth im Wald
Foto: Symbolbild

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Dem Haftbefehl lag ein Urteil des Amtsgerichts Deggendorf aus dem November 2024 zugrunde. Im März 2024 hatte der Zoll den Mann auf der A3 kontrolliert und dabei ein gefährliches Sortiment verbotener Gegenstände sichergestellt:

  • Schlagringe

  • Elektroimpulsgeräte

  • Präzisionsschleudern

  • Springmesser

Da er die damals verhängte Geldstrafe wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz in Höhe von 1.236 Euro bislang nicht beglichen hatte, wurde er zur Festnahme ausgeschrieben.

Zahlung wendet Gefängnis ab

Die Bundespolizisten nahmen den Mann fest und stellten ihn vor die Wahl: Zahlung oder Ersatzfreiheitsstrafe. Der 43-Jährige entschied sich für die Freiheit und beglich seine Justizschulden in Höhe von über 1.200 Euro noch direkt vor Ort bei der Kontrolle. Damit war der Haftbefehl erledigt und der Mann konnte seine Reise fortsetzen.


📋 Kompakt-Faktencheck: Haftbefehlsvollstreckung A6

Detail Fakten
Ort Autobahn A6, Grenzübergang Waidhaus
Zeitpunkt Dienstag, 10.02.2026, Nachmittag
Person 43-jähriger Bulgare
Haftgrund Verstoß gegen das Waffengesetz (Geldstrafe offen)
Betrag 1.236 Euro
Behörde Bundespolizeiinspektion Waidhaus