Gleich doppelt wurden Fahnder der Bundespolizei am Donnerstag an der Grenzkontrolle Waidhaus fündig. Zwei tschechische Autofahrer hatten verbotene Springmesser im Gepäck – in einem Fall war die Waffe sogar griffbereit in der Fahrertür deponiert.
Versteckt und griffbereit: Waffen im Visier der Fahnder
Am Donnerstag (26.02.2026) kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus im Rahmen der intensivierten Grenzkontrollen an der Autobahn A6 zwei Einreisende aus Tschechien.
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Fall 1: Ein 36-jähriger Tscheche verneinte zunächst die Frage nach verbotenen Gegenständen. Die Beamten ließen sich jedoch nicht beirren und entdeckten bei der Durchsuchung ein in einem Ablagefach verstecktes Springmesser.
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Fall 2: Nur wenig später gab ein weiterer tschechischer Staatsangehöriger bei der Kontrolle bereitwillig an, ein Messer mitzuführen. Bei der genaueren Untersuchung fanden die Polizisten das Springmesser griffbereit in der Seitenablage der Fahrertür.

Konsequenzen und Verbleib der Waffen
Da Springmesser unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. seitliches Austreten der Klinge ab einer gewissen Länge) in Deutschland als verbotene Gegenstände nach dem Waffengesetz gelten, griffen die Beamten konsequent durch:
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Sicherstellung: Beide Messer wurden beschlagnahmt und in die Asservatenkammer der Bundespolizeiinspektion Waidhaus verbracht.
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Strafverfahren: Gegen beide Männer wurden Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Waffengesetz eingeleitet.
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Weiterreise: Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durften beide Männer ihre Fahrt fortsetzen – allerdings ohne ihre Waffen.
📋 Kompakt-Faktencheck: Waffenverstöße Waidhaus
| Detail | Fakten |
| Ort | Grenzkontrollstelle Waidhaus (A6) |
| Zeitpunkt | Donnerstag, 26.02.2026 |
| Sicherstellung | 2 verbotene Springmesser |
| Beschuldigte | Zwei tschechische Staatsangehörige |
| Delikt | Verstoß gegen das Waffengesetz |
🛡️ Hinweis der Bundespolizei
Die Bundespolizei weist darauf hin, dass Messer, die im Ausland legal erworben werden können, in Deutschland oft verboten sind. Dies gilt insbesondere für Springmesser, Fallmesser oder Butterflymesser. Der Import und das Mitsichführen führen unweigerlich zu Strafanzeigen und der Einziehung der Gegenstände.
