Bundespolizei
Waidhaus – Die Bundespolizeiinspektion Waidhaus hat am vergangenen Wochenende (11.–14.07.2025) im Rahmen der wiedereingeführten Grenzkontrollen insgesamt sechs Haftbefehle vollstreckt. Die Beamten überprüften mehrere Personen bei der Einreise aus Tschechien über die A6 – mit durchschlagendem Erfolg.
Freitag, 11. Juli 2025
Am Freitag überprüften die Bundespolizisten an der Grenzkontrollstelle in Waidhaus einen 32-jährigen Rumänen. Gegen ihn lagen zwei Fahndungsvermerke vor: ein Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Würzburg wegen Trunkenheit im Verkehr sowie eine Aufenthaltsermittlung der Staatsanwaltschaft Ansbach wegen Gefährdung des Straßenverkehrs. Der Mann konnte die Geldstrafe in Höhe von rund 3.570 Euro nicht begleichen. Die Bundespolizei lieferte ihn in die JVA Weiden ein.
Kurz darauf stoppten die Beamten einen 32-jährigen Bulgaren bei der Einreise nach Deutschland. Die Fahndungsabfrage ergab einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Ulm wegen Steuerhinterziehung. Der Mann beglich die ausstehende Geldstrafe in Höhe von 600 Euro und durfte gegen 19:25 Uhr weiterreisen.
Samstag, 12. Juli 2025
Am Kontrollpunkt am Autobahnparkplatz Ulrichsberg-Nord bei Waidhaus stoppten die Beamten einen weiteren 32-jährigen bulgarischen Staatsangehörigen, gegen den ein Untersuchungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Stuttgart vorlag. Ihm wird vorgeworfen, im November 2019 mehrfach Europaletten und Gitterboxen im Raum Stuttgart entwendet zu haben. Der angerichtete Schaden beträgt mehrere tausend Euro. Die Beamten übergaben den Mann an die Justizbehörden Stuttgart.
Ebenfalls am Samstag kontrollierte die Bundespolizei einen 26-jährigen Georgier, der in einem Fernreisebus reiste. Gegen ihn bestand ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen Diebstahls. Der Mann zahlte die offene Geldstrafe in Höhe von 212,50 Euro direkt vor Ort. Die Beamten gestatteten ihm daraufhin die Weiterreise.
Sonntag, 13. Juli 2025
Einsatzkräfte nahmen am Sonntag einen 36-jährigen tschechischen Staatsangehörigen fest. Gegen ihn lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Zwickau wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vor. Er konnte die geforderte Summe von 2.481 Euro nicht bezahlen. Bei der Durchsuchung entdeckten die Beamten zudem ein verbotenerweise als Gürtelschnalle getarntes Faustmesser. Die Polizei stellte das Messer sicher und leitete ein weiteres Verfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Die Beamten nahmen den Mann fest und lieferten ihn in die JVA Weiden ein.
Montag, 14. Juli 2025
Eine 31-jährige deutsche Staatsangehörige reiste als Mitfahrerin eines Fernreisebusses (Linie Prag–Pisa) über die A6 ein. Die Fahndungsabfrage ergab einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Dresden wegen Erschleichens von Leistungen. Die Frau konnte die Geldstrafe in Höhe von 1.427,50 Euro nicht bezahlen. Sie gab an, eine Ratenzahlung mit der zuständigen Staatsanwaltschaft vereinbart zu haben, konnte jedoch keinen Nachweis vorlegen. Die Bundespolizei eröffnete ihr den Haftbefehl – sie muss nun die Ersatzfreiheitsstrafe antreten.