Während die Funde von illegaler Pyrotechnik im Vergleich zu den Vorjahren deutlich zurückgingen, endete die Reise für einen per Haftbefehl gesuchten Mann im Gefängnis.
Illegale Pyrotechnik: Weniger Aufgriffe als in den Vorjahren
Trotz der Grenznähe zu Tschechien blieb die Lage bezüglich verbotener Feuerwerkskörper überschaubar. Am Silvestertag kontrollierten die Beamten der Bundespolizeiinspektion Waidhaus im Bereich Waidhaus und Waldsassen insgesamt acht Personen. Diese hatten sich im Nachbarland mit nicht zugelassenen Böllern eingedeckt. Insgesamt wurden knapp 15 Kilogramm Netto-Explosivmasse sichergestellt.
Am Neujahrstag verzeichneten die Fahnder lediglich einen weiteren Fall: Ein 19-Jähriger wurde mit acht der berüchtigten „Dum Bum“-Böller erwischt. Gegen alle Betroffenen wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Waffenfunde und ein Haftbefehl im Fernbus
Neben Pyrotechnik stellten die Beamten bei verschiedenen Kontrollen auch verbotene Gegenstände sicher, darunter zwei Elektroimpulsgeräte, ein Springmesser sowie eine Schreckschusswaffe ohne die erforderliche Erlaubnis.
Ein besonderer Fahndungserfolg gelang in einem Fernbus auf der Strecke von Prag nach Paris. Bei der Überprüfung eines 43-jährigen polnischen Staatsangehörigen stießen die Polizisten auf einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Berlin wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Da der Mann die geforderte Geldstrafe samt Verfahrenskosten in Höhe von 1.845 Euro nicht begleichen konnte, wurde er zur Strafvollstreckung in die Justizvollzugsanstalt Amberg eingeliefert.
📋 Kompakte Fakten-Box
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Ort: Waidhaus / Waldsassen (Grenzkontrollen & Fernbus)
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Zeit: 31.12.2025 – 01.01.2026
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Beteiligte: Bundespolizeiinspektion Waidhaus, ein 19-jähriger Tatverdächtiger, ein 43-jähriger Festgenommener.
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Sicherstellungen: 15 kg Pyrotechnik (NEM), diverse Waffen (Stun-Guns, Messer), 1.845 Euro ausstehende Geldstrafe.
🔍 Hinweis der Bundespolizei
Die Bundespolizei weist erneut darauf hin, dass die Einfuhr von nicht zugelassener Pyrotechnik aus dem Ausland kein Kavaliersdelikt ist, sondern einen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz darstellt. Informationen zu erlaubten Feuerwerkskörpern finden Reisende auf den offiziellen Seiten der Bundespolizei.
