Bei Grenzkontrollen an der A6 landet die Bundespolizei zwei Fahndungstreffer. Gesuchte Männer können Haftstrafen nur durch sofortige Zahlung abwenden.

Fahndungstreffer bei Grenzkontrollen
Bundespolizei. Im Rahmen der wiedereingeführten Grenzkontrollen haben Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus am vergangenen Wochenende vom 12. bis 14. Dezember 2025 gleich zwei gesuchte Männer aus dem Verkehr gezogen. Bei Kontrollen an der Autobahn A6 stellten die Einsatzkräfte zwei offene Haftbefehle fest.
In beiden Fällen waren die Männer von Staatsanwaltschaften gesucht worden, da sie verhängte Geldstrafen nicht bezahlt hatten. Durch die sofortige Begleichung der offenen Beträge konnten sie eine Haftstrafe jedoch abwenden.
Haftbefehl wegen Steuerhinterziehung
In den frühen Morgenstunden des Sonntags kontrollierten Bundespolizisten einen 50-jährigen bulgarischen Staatsangehörigen. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Beamten einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Landshut fest.
Der Mann war im Februar 2025 vom Amtsgericht Landshut wegen Steuerhinterziehung rechtskräftig verurteilt worden. Da er seine Justizschulden nicht beglichen hatte, drohte ihm eine mehrmonatige Freiheitsstrafe. Alternativ konnte er eine Geldstrafe in Höhe von 2.500 Euro sowie 81 Euro Verfahrenskosten bezahlen. Nach Rücksprache erklärte ein Bekannter, den Betrag bei der Bundespolizeiinspektion Nürnberg einzuzahlen. Nach Zahlungseingang wurde der Mann wieder entlassen und durfte seine Reise fortsetzen.
Gesucht wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis
Bereits am Freitagvormittag kontrollierten Einsatzkräfte einen 21-jährigen rumänischen Staatsangehörigen. Auch hier ergab der Datenabgleich einen Fahndungstreffer. Die Staatsanwaltschaft Weiden suchte den Mann zur Strafvollstreckung und Aufenthaltsermittlung.
Grund war eine Verurteilung des Amtsgerichts Weiden aus April 2025 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Der Mann war im März 2025 auf der A6 mit einem Pkw unterwegs gewesen, obwohl gegen ihn ein rumänisches Fahrverbot bestand. Da er die verhängte Geldstrafe nicht bezahlt hatte, lag ein Haftbefehl vor.
Bundespolizei – Geldstrafe bezahlt – Weiterreise erlaubt
Der Haftbefehl sah entweder eine Freiheitsstrafe oder ersatzweise die Zahlung von 300 Euro sowie 82,50 Euro Verfahrenskosten vor. Der 21-Jährige beglich den Betrag umgehend. Anschließend wurde er auf freien Fuß gesetzt und konnte seine Fahrt fortsetzen.
