Ein Schlagring im Ärmel, verbotene Messer in der Hosentasche und kiloweise gefährliche Pyrotechnik im Gepäck: Die Bundespolizei in Furth im Wald erlebte über die Weihnachtsfeiertage alles andere als ein „Fest der Liebe“

Waffen-Lager im Auto: Teenager schwer bewaffnet

Bundespolizei Waldmünchen. Der brisanteste Vorfall ereignete sich am zweiten Weihnachtsfeiertag (26. Dezember). Bei der Kontrolle eines Pkw am Grenzübergang entdeckten die Beamten bei zwei Mitfahrern (16 und 17 Jahre alt) ein regelrechtes Waffenlager. Sichergestellt wurden:

  • Mehrere Spring- und Butterflymesser,

  • Schlagringe und Teleskopschlagstöcke,

  • ein Karambitmesser sowie eine Softair-Waffe mit 1.000 Schuss Munition.

Auch für den 19-jährigen Fahrer hat die Fahrt Konsequenzen: Die Staatsanwaltschaft Regensburg ordnete eine Anzeige wegen Beihilfe zu den Waffen- und Sprengstoffdelikten an, obwohl er selbst keine verbotenen Gegenstände mitführte. Bei den Jugendlichen wurde zudem das Jugendamt eingeschaltet.

Bundespolizei
Foto: Bundespolizei Waldmünchen

Kiloweise illegale Pyrotechnik in Zügen aus Prag

Bereits vor Heiligabend nutzten Schmuggler die grenzüberschreitenden Züge für illegale Einfuhren:

  • 23. Dezember: Ein 49-jähriger Deutscher wurde mit 1,5 Kilogramm Pyrotechnik der gefährlichen Kategorie F3 erwischt.

  • 24. Dezember: Ein 19-jähriger Deutscher versuchte sogar, über 6 Kilogramm nicht zugelassene Feuerwerkskörper über die Grenze zu bringen.

Beide Männer erwartet nun ein Verfahren wegen Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz und die Gefahrgutverordnung.

Bundespolizei – Mofa-Fahrer (16) mit illegaler Pistole gestoppt

Am Abend des 26. Dezembers stoppten die Fahnder zudem einen 16-jährigen Mofa-Fahrer. Dieser hatte nicht nur keinen Ausweis dabei, sondern im Nachbarland auch eine Softair-Waffe gekauft, deren Energie über dem erlaubten Grenzwert lag. Auch hier wurden die Mutter und das Jugendamt informiert.


📋 Die Bilanz im Überblick

  • Sichergestellt: ca. 8 kg illegale Pyrotechnik.

  • Waffenfunde: Schlagringe, Teleskopschlagstöcke, diverse verbotene Messer, Softair-Waffen.

  • Verfahren: Verstöße gegen Waffengesetz, Sprengstoffgesetz, Gefahrgutverordnung und Passgesetz.

  • Beteiligte: Überwiegend Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 16 und 19 Jahren.