Ein junger Dachdecker stürzt bei Arbeiten in Atzmannsricht sechs Meter in die Tiefe. Ein morscher Gerüstboden wird zum Verhängnis – mit glimpflichem Ausgang.
Sturz endet auf dem Hofpflaster
Am Dienstagnachmittag, dem 16. Juni 2026, kam es gegen 15:20 Uhr auf einem Anwesen in Atzmannsricht, einem Ortsteil der Gemeinde Gebenbach im Landkreis Amberg-Sulzbach, zu einem schwerwiegenden Arbeitsunfall. Ein 20-jähriger Dachdecker sprang vom Dach auf das angrenzende Gerüst – eine Routinebewegung auf Baustellen. Diesmal hielt der Boden jedoch nicht stand. Der Gerüstboden gab nach, der Arbeiter stürzte aus sechs Metern Höhe und schlug auf dem gepflasterten Hof auf.
Rettungskräfte sichern rasche Versorgung
Trotz des harten Aufpralls erlitt der 20-Jährige nach Auskunft des alarmierten Notarztes lediglich leichte Verletzungen – ein glücklicher Umstand angesichts der Sturzhöhe. Der Rettungsdienst brachte ihn zur medizinischen Erstversorgung und für weiterführende Untersuchungen in ein Krankenhaus. Über den genauen Verbleib des Verletzten nach der Behandlung liegen keine weiteren Informationen vor.
Morsches Holz als mögliche Ursache
Erste Ermittlungen vor Ort ergaben, dass der Gerüstboden mutmaßlich durch jahrelange Witterungseinflüsse stark beschädigt war und der plötzlichen Belastung nicht mehr standhalten konnte. Äußerlich erschien das Gerüst offenbar ordnungsgemäß aufgebaut – der Schaden am Bodenbelag war bei einer bloßen Sichtkontrolle womöglich nicht erkennbar.
Gewerbeaufsichtsamt ermittelt
Das zuständige Gewerbeaufsichtsamt wurde noch am Unfallort verständigt. Es soll nun klären, ob Verantwortliche schuldhaft gehandelt haben – etwa durch unterlassene Wartung oder fehlende Prüfung des Gerüstmaterials. Das Ergebnis der Prüfung bleibt abzuwarten. Für die Bauwirtschaft gilt grundsätzlich: Gerüste und ihre Bestandteile müssen vor jedem Einsatz auf augenfällige Mängel kontrolliert und regelmäßig fachmännisch geprüft werden.