Lkr. NEW. Das Landratsamt NEW erinnert alle Sport– und Schützenvereine im Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab an die Beantragung der Vereinspauschale.
Der Freistaat Bayern setzt auch im Jahr 2022 die Förderung der Sportvereine in Form der Vereinspauschale fort. Der Antrag mit Anlagen steht auf der Homepage (www.neustadt.de, Startseite–Beratung & Bürgerservice – Formulare – V – Vereinspauschale 2022 – Antrag) zum Download zur Verfügung. Die Frist zur Abgabe endet zwingend am 1. März 2022. Anträge, die nach diesem Termin eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.
Im Jahr 2021 erhielten insgesamt 87 Sport– und Schützenvereine aus dem Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab eine Förderung in Höhe von 360.374,30 €.
Für Auskünfte steht Ihnen das Landratsamt NEW, Frau Sonja Prößl, unter der Tel.–Nr. 09602/79–2130 oder per Email: sproessl@neustadt.de gerne zur Verfügung.
Außerdem informiert das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ausführlich auf seiner Homepage (https://www.stmi.bayern.de/sug/sport/foerderung/vereinspauschale/ ) über die Förderung.
(Bericht des Landratsamtes Neustadt/Wn. / Bild: Archivbild)