Polizeikontrolle mit Folgen
Bundespolizei Waidhaus. Eine routinemäßige Kontrolle der Bundespolizei am Samstag, den 1. November 2025, am Bahnhof Weiden endete mit einer Festnahme. Die Beamten überprüften eine 31-jährige Rumänin, die per Haftbefehl gesucht wurde.
Gegen sie lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Traunstein vor – Grund war eine nicht beglichene Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro.

Bundespolizei – Haftbefehl wegen Verstoßes
Die Frau war im Mai 2025 vom Amtsgericht Altötting wegen der Ausübung verbotener Prostitution verurteilt worden. Sie hatte im Frühjahr 2024 sexuelle Dienstleistungen über den Kurznachrichtendienst WhatsApp angeboten, obwohl in Altötting ein striktes Prostitutionsverbot gilt.
Schon zuvor war sie in Weiden in der Oberpfalz auffällig geworden: Auch dort hatte sie entgeltliche sexuelle Dienste in einer Wohnung angeboten – erneut in einem Gebiet, in dem die Prostitution untersagt ist.
Das Gericht wertete ihr Verhalten als beharrlichen und wiederholten Verstoß gegen das bestehende Verbot. Nachdem die Beamten am Bahnhof die Personalien überprüft hatten, nahmen sie die 31-Jährige fest und informierten die zuständige Staatsanwaltschaft.
Schwester begleicht Geldstrafe
Die Situation löste sich jedoch noch vor Ort: Die Schwester der Frau zahlte die ausstehende Geldstrafe direkt bei der Bundespolizei Weiden. Dadurch war die Justizforderung beglichen, und die verurteilte Frau musste die im Haftbefehl vorgesehene Ersatzfreiheitsstrafe nicht antreten.