Bundespolizisten kontrollierten einen Pkw-Beifahrer bei der Einreise. Dabei fanden sie ein verbotenes Messer und leiteten Ermittlungen ein.

Kontrolle an der Grenze
Am Dienstagabend (14. April) führten Beamte der Bundespolizeiinspektion Waldmünchen Grenzkontrollen durch. Der Einsatzort war der Grenzübergang Furth im Wald / Schafberg. Gegen 19:30 Uhr überprüften die Polizisten ein Fahrzeug bei der Einreise nach Deutschland. Ein 37-jähriger deutscher Staatsangehöriger befand sich als Beifahrer in diesem Auto.
Fund des verbotenen Gegenstands
Während der routinemäßigen Durchsuchung des Fahrzeuges gab der Beifahrer gegenüber den Beamten an, ein Messer mit sich zu führen. Er händigte den Polizisten ein Butterflymesser aus. Der Gegenstand befand sich in seiner Hosentasche. Die Messung ergab eine Klingenlänge von elf Zentimetern. Aufgrund seiner Bauweise ist dieser Messertyp nach dem deutschen Waffengesetz verboten.
Rechtliche Konsequenzen
Die Bundespolizisten stellten das Butterflymesser vor Ort sicher. Sie leiteten ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen den 37-Jährigen ein. Ihm wird ein Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last gelegt. Nach Abschluss aller erforderlichen polizeilichen Maßnahmen durfte der Mann seine Weiterreise fortsetzen.
Zusammenfassung des Einsatzes
Der Vorfall zeigt die Wirksamkeit der Grenzkontrollen der Bundespolizei. Die Beamten agierten professionell und stellten einen potenziell gefährlichen, verbotenen Gegenstand sicher. Die Ermittlungen zum Tathergang sind eingeleitet.
Beispiele für verbotene Waffen
Butterflymesser, Wurfsterne, Fallmesser, Faustmesser, Präzisionsschleudern.
