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Furth im Wald – BPol: Messer und Fahndungsnotierung

Am Donnerstagmorgen (23. Oktober), gegen 10:40 Uhr, kontrollierten Beamte der Bundespolizei am Grenzübergang Furth im Wald einen Pkw mit tschechischer Zulassung bei der Einreise.

Bei der Durchsuchung des Fahrzeuges entdeckten die Beamten ein verbotenes Springmesser mit einer Klingenlänge von 9,3 Zentimetern und seitlichem Klingenaustritt. Der 50-jährige tschechische Beifahrer räumte ein, dass die Waffe ihm gehört. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Das Messer wurde sichergestellt.

Furth im Wald

Bei der Überprüfung der Personalien der 45-jährigen slowakischen Fahrerin stellte sich heraus, dass gegen sie eine Fahndungsnotierung der Staatsanwaltschaft Amberg zur Aufenthaltsermittlung vorlag.

Das Amtsgericht Amberg hatte gegen die Slowakin einen Strafbefehl wegen Beihilfe zum Fahren ohne Fahrerlaubnis erlassen. Die Bundespolizisten eröffneten der Frau den Strafbefehl, wodurch die verhängte Geldstrafe in Höhe von 400 Euro nun vollstreckbar ist, sofern sie keinen fristgerechten Einspruch einlegt.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnten beide Personen ihre Fahrt fortsetzen.