Überraschende Kontrollen – Die Regierung der Oberpfalz hat am Sonntag, dem 31. August, eine unangekündigte Überwachungsaktion durchgeführt und dabei 19 Montagefirmen kontrolliert. Die Aktion des Gewerbeaufsichtsamtes zielte darauf ab, die Einhaltung des Sonntagsarbeitsverbots bei Umbaumaßnahmen in einem Oberpfälzer Unternehmen zu überprüfen.

Bußgeldverfahren gegen vier Firmen
Die meisten der kontrollierten Unternehmen konnten die notwendigen Genehmigungen für die Sonntagsarbeit vorlegen. Gegen vier Firmen wurden jedoch Bußgeldverfahren eingeleitet, da sie keine oder nur unzureichende Genehmigungen vorweisen konnten.
Bei zwei weiteren Firmen stehen noch Nachermittlungen aus, da sie die erforderlichen Nachweise vor Ort nicht erbringen konnten. Eine weitere Firma wurde ermahnt, weil sie Mitarbeiter einer anderen Tochtergesellschaft ohne die notwendige Ausnahmegenehmigung nach dem Arbeitszeitgesetz beschäftigte.
Überraschende Kontrollen – Mängel bei Arbeitsschutz festgestellt
Neben der Einhaltung des Sonntagsarbeitsverbots überprüften die Aufsichtsbeamten auch die Arbeitsschutzvorschriften. Dabei wurden vereinzelt Mängel festgestellt, insbesondere beim Tragen von Gehörschutz und der Absturzsicherung.
Die Beamten veranlassten, dass diese Mängel direkt vor Ort behoben wurden. Die Überwachungsaktion unterstreicht die Wichtigkeit der Einhaltung von Arbeitszeit- und Arbeitsschutzbestimmungen, um die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten.
Warum ist Sonntagsarbeit in Deutschland verboten?
Sonntagsarbeit ist in Deutschland grundsätzlich verboten, weil der Sonntag laut Grundgesetz und Arbeitszeitgesetz als Tag der Ruhe, Erholung und religiösen Besinnung geschützt ist. Arbeitnehmer sollen regelmäßig eine Pause vom Arbeitsalltag haben, um ihre Gesundheit und ihr Privatleben zu wahren.
Ausnahmen gibt es nur in bestimmten Branchen wie Pflege, Gastronomie, Verkehr oder Notdiensten, wo die Versorgung und Sicherheit gewährleistet sein muss.