Bayern.  „Glasfasernetze sind die digitalen Lebensadern unserer Zeit. Mit dem plötzlichen Stopp seiner Gigabitförderung hat der Bund den Ausbauplänen vieler Kommunen insbesondere im ländlichen Raum vollständig den Boden entzogen. Die Auswirkungen dieses Förderstopps auf alle laufenden Verfahren sind völlig unklar. Allein in Bayern sind voraussichtlich über 400 Kommunen betroffen, die bereits in das Bundesverfahren eingestiegen sind. In allen Fällen ist mindestens mit erheblichen Verzögerungen und aktuell nicht zu beziffernden Mehrkosten zu rechnen“, stellt Bayerns Finanz- und Heimatminister Albert Füracker fest.

„Gerade die Kommunen im ländlichen Raum sind dringend auf die Zuschüsse des Bundes angewiesen und werden von diesem Förderstopp jetzt eiskalt erwischt. Bislang waren Bundesförderung und die bayerische Förderung aufeinander abgestimmt, ohne Bundesbescheid ist aber eine bayerische Kofinanzierung nicht möglich. Die Ampel hat gerade dort enorme Verunsicherung produziert, wo dringender Handlungsbedarf besteht. Der Bund muss diese fatale Fehlentscheidung sofort korrigieren und schnellstmöglich für Kommunen und Länder Klarheit schaffen, wie es weitergeht!“

Das Förderprogramm des Bundes sollte zu Beginn des Jahres 2023 mit einer neuen Förderrichtlinie überarbeitet werden. Länder und Kommunen warten seit geraumer Zeit auf konkrete Inhalte. „Auch die Zukunft des Gigabitausbaus bleibt auf Bundesebene völlig ungewiss: Eine Verlängerung der zum Jahresende auslaufenden Richtlinie scheint nicht auf der Agenda des Bundes zu stehen. Dies wäre aber dringend notwendig, um auch 2023 wieder Förderanträge der Kommunen zu verbescheiden. Darüber hinaus steht fest, dass auch die neue Richtlinie nicht wie angekündigt zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt. Das ist schlicht eine Vollbremsung auf dem Weg in Deutschlands digitale Zukunft!“, so Füracker.

Der Bund hatte völlig überraschend einen sofortigen Förderstopp für das Gigabitförderprogramm wegen fehlender Haushaltsmittel verkündet. Bei Kommunen, die ausschließlich ein Bundesverfahren umsetzen, ist derzeit unklar inwieweit Verfahrensschritte, insbesondere aufwendige Markterkundungsverfahren wiederholt werden müssen. Insbesondere, da beihilferechtliche Fristen beachtet werden müssen.

Der eigenwirtschaftliche Glasfaserausbau findet vor allem dort statt, wo er wirtschaftlich profitabel ist, also in den Städten und Verdichtungsräumen. Gerade der ländliche Raum ist daher beim Ausbau auf Fördermittel angewiesen. Bereits nach der Wahl 2021 wurde das mit den Ländern vereinbarte Ziel „Gigabit flächendeckend bis 2025“ im Rahmen der neuen Gigabitstrategie des Bundes auf eine ambitionslose Zielmarke von „50 % FTTB“ bis 2025 herabgesetzt.

(Bericht: Bayerisches Staatsministerium für Finanzen und Heimat / Bild: Archivbild)