Bei einer Routinekontrolle der Bundespolizei am Grenzübergang Furth im Wald ploppte ein Haftbefehl im Fahndungssystem auf. Nur durch die sofortige Zahlung einer dreistelligen Summe blieb dem Reisenden das Gefängnis erspart.

 

Festnahme am Grenzübergang

Gegen 19:50 Uhr am Dienstag (27.01.2026) stoppten Beamte der Bundespolizeiinspektion Waldmünchen einen Pkw mit bulgarischer Zulassung, der gerade über die Grenze nach Deutschland eingereist war. Bei der routinemäßigen Überprüfung der Personalien des Beifahrers wurde es für den 25-jährigen Bulgaren ernst: Die Beamten stießen auf einen offenen Vollstreckungshaftbefehl.

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Foto: Symbolbild

Altlasten aus Baden-Württemberg

Hintergrund der Fahndung war ein Urteil des Amtsgerichts Sigmaringen. Der Mann war wegen unerlaubtem Umgang mit Abfällen rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Da er die Zahlung bisher schuldig geblieben war, hatte die Staatsanwaltschaft Hechingen den Haftbefehl erlassen.

Dem 25-Jährigen drohte nun eine Ersatzfreiheitsstrafe. Um nicht direkt hinter Gitter zu wandern, musste er seine Justizschulden in Höhe von 845 Euro begleichen.

Zahlung rettet die Weiterreise

Glück im Unglück: Der Mann konnte den geforderten Betrag vor Ort aufbringen. Nachdem er die Summe bei der Bundespolizei eingezahlt hatte, wurde der Haftbefehl gelöscht. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen konnte der Bulgare seine Reise fortsetzen.


📋 Kompakt-Faktencheck

Details Information
Ort Grenzübergang Furth im Wald
Zeit Dienstag, 27.01.2026, 19:50 Uhr
Person 25-jähriger Bulgare (Beifahrer)
Delikt Unerlaubter Umgang mit Abfällen
Betrag 845 Euro (Geldstrafe zur Haftabwendung)
Behörde Bundespolizeiinspektion Waldmünchen