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Grenzkontrollen – Illegale Abwehrspray sichergestellt und Strafbefehl vollstreckt

Grenzkontrollen

Grenzkontrollen – Furth im Wald – Am Samstag, den 24. Mai 2025, fĂĽhrten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion WaldmĂĽnchen intensive Grenzkontrollen am Ăśbergang Furth im Wald / Schafberg durch. Dabei kam es zu gleich zwei polizeilichen MaĂźnahmen, die sowohl Verstöße gegen das Waffengesetz als auch gegen das Aufenthaltsgesetz betrafen.

Gegen 09:15 Uhr wurde ein 53-jähriger deutscher Staatsbürger bei der Einreise aus Tschechien einer Kontrolle unterzogen. Bei der Durchsuchung seines Fahrzeugs fanden die Beamten in der Seitenablage der Fahrertür sowie im Handschuhfach zwei verbotene Reizstoffsprühgeräte. Die in Kleidungsstücke eingewickelten Abwehrsprays verfügten nicht über die vorgeschriebene gesetzliche Kennzeichnung und waren somit in Deutschland nicht erlaubt.

Bundespolizei Schleusung Grenzkontrollen Waidhaus

Der Mann übergab die Geräte freiwillig den Bundespolizisten, die sie daraufhin sicherstellten. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte der Mann seine Reise fortsetzen.

Bereits um 08:30 Uhr kontrollierten Bundespolizisten im Einreisezug aus Prag eine 50-jährige Frau chinesischer Staatsangehörigkeit. Bei der Überprüfung ihrer Personalien in der polizeilichen Datenbank stellte sich heraus, dass gegen die Frau ein Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Ansbach vorlag. Grund dafür war ein Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz. Die Frau war zu einer Geldstrafe von 150 Euro verurteilt worden. Die Bundespolizisten nahmen sie daraufhin mit zum Revier Furth im Wald. Nachdem sie die fällige Strafe bezahlt hatte, durfte sie die Dienststelle wieder verlassen.

Die Bundespolizeiinspektion Waldmünchen weist darauf hin, dass auch scheinbar harmlose Gegenstände wie Reizstoffsprühgeräte einer gesetzlichen Regelung unterliegen. Ebenso zeigt der Fall aus dem Zug erneut die Effektivität der grenznahen Kontrollen im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit und der Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität.