Die Grenzpolizeiinspektion (GPI) Waidhaus stoppte am Wochenende mehrere Reisende, die entweder ohne gültige Papiere oder mit verbotener Fracht unterwegs waren.  

Grenzpolizei: Mit Lernführerschein über die Grenze

Ein eher ungewöhnlicher Fall beschäftigte die Beamten am Sonntagmorgen (28.12.2025). Ein französischer Staatsangehöriger reiste mit seinem Mercedes ins Bundesgebiet ein. Bei der Kontrolle legte er lediglich einen französischen Lernführerschein vor. Da diese Fahrerlaubnis jedoch ausschließlich national in Frankreich gültig ist und nicht zum Führen von Fahrzeugen im Ausland berechtigt, war die Fahrt in Waidhaus beendet. Den Franzosen erwartet nun ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

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Foto: Symbolbild

Trotz Fahrverbot am Steuer

Bereits am zweiten Weihnachtsfeiertag (26.12.2025) kontrollierten die Fahnder einen bulgarischen Kleintransporter. Bei der Überprüfung des Fahrers kam ans Licht, dass gegen den Mann ein bestehendes Fahrverbot in Deutschland vorlag. Die Weiterfahrt wurde an Ort und Stelle unterbunden, eine Anzeige nach dem Straßenverkehrsgesetz wurde erstellt.

Marihuana-Einfuhr bleibt verboten

Am Samstagnachmittag stoppten die Schleierfahnder einen deutschen VW-Fahrer bei der Einreise aus Tschechien. Im Fahrzeug fanden die Beamten eine geringe Menge Marihuana.

Wichtiger Hinweis der Polizei: Auch wenn der Besitz von Cannabis in Deutschland unter bestimmten Bedingungen legalisiert wurde, bleibt die Einfuhr aus dem Ausland strikt verboten.

Die Drogen wurden sichergestellt, und gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz bzw. das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.


📋 Die Fakten kompakt

  • Fahren ohne Erlaubnis: Franzose mit nationalem Lernführerschein gestoppt.

  • Fahrverbot: Bulgare trotz bestehender Sperre im Kleintransporter unterwegs.

  • Drogendelikt: Deutscher wegen illegaler Einfuhr von Marihuana angezeigt.

  • Kontrollort: Staatsstraße 2154 (Grenzübergang Waidhaus).