Oberpfalz / Bayern / Deutschland / Welt

Großkontrolle an der tschechischen Grenze: Drogen, Diebstahl und Waffen

Die Grenzpolizeigruppe Furth im Wald führte am Freitagabend eine mehrstündige Großkontrolle an den ehemaligen Grenzübergängen Eschlkam, Rittsteig und Waldmünchen sowie im Bereich Furth im Wald durch.

Unterstützt wurden die Grenzpolizisten von Beamten der PI Furth im Wald, der Polizeistation Waldmünchen und einem Diensthundeführer aus Regensburg. Die konzentrierte Aktion brachte insgesamt zehn Verstöße ans Licht.


Großkontrolle Geschwindigkeitsmessungen Verkehrskontrolle Unfall

Gleich zu Beginn der Kontrollaktion geriet ein polnischer Pkw-Fahrer ins Visier der Fahnder. Kurz vor der Ausreise aus Deutschland fanden die Beamten im Kofferraum und in den Taschen des Mannes eine Vielzahl an Baumaterialien, für die er keinen Eigentumsnachweis erbringen konnte. Da der Verdacht des Diebstahls im Raum stand, wurden die Gegenstände sichergestellt und ein Verfahren eingeleitet.

Auch mehrere Autofahrer standen unter dem Einfluss illegaler Substanzen: Ein 61-jähriger Deutscher wurde am ehemaligen Grenzübergang kontrolliert, dessen Drogenvortest positiv auf Amphetamin verlief. Am ehemaligen Grenzübergang Eschlkam stoppten die Beamten zudem einen Pkw, dessen tschechische Fahrerin nicht nur unter Betäubungsmitteleinfluss stand, sondern auch keine gültige Fahrerlaubnis besaß. In ihrer Handtasche fanden die Polizisten außerdem eine geringe Menge Crystal.

Gegen die Fahrerin und ihren deutschen Beifahrer wurde ebenfalls ein Verfahren eingeleitet, da der Beifahrer einen zugriffsbereiten Teleskopschlagstock mit sich führte – ein Verstoß gegen das Waffengesetz. Ein weiterer junger tschechischer Staatsangehöriger geriet später in die Kontrolle, weil die Beamten in seinem Fahrzeug ein verbotenes Einhandmesser fanden, was ebenfalls ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Waffenrecht nach sich zog.

Schließlich wurde im Bereich Waldmünchen-Höll ein Pkw mit einem tschechischen Händlerkennzeichen gestoppt. Da es sich hierbei um eine unerlaubte Fernzulassung handelte, wurde die Weiterfahrt unterbunden und ein Strafverfahren eingeleitet.