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Grenzpolizei Waidhaus – Meldungen am 09.10.2024

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Foto: Pixabay

Zwei Haftbefehle vollstreckt

In der Nacht von Montag auf Dienstag kontrollierten Beamte der Grenzpolizeiinspektion Waidhaus einen rumänischen Staatsangehörigen, der auf der BAB A6 in Richtung Landesgrenze unterwegs war. Bei der Überprüfung des Rumänen stellten die Fahnder fest, dass gegen diesen ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Weiden bestand.

Der rumänische Staatsangehörige konnte die geforderte Zahlung im unteren vierstelligen Bereich nicht begleichen und die Freiheitsstrafe somit nicht durch Zahlung abwenden. Er wurde deshalb in eine Justizvollzugsanstalt verbracht.

Nur wenige Stunden später kontrollierten Beamte der Grenzpolizeiinspektion Waidhaus im Rahmen der wiedereingeführten Grenzkontrollen einen Pkw mit deutscher Zulassung, der in das Bundesgebiet einreisen wollte. Bei der Überprüfung des Fahrers stellte sich heraus, dass gegen diesen ein Haftbefehl bestand. Der Rumäne konnte den geforderten Betrag im dreistelligen Bereich vor Ort begleichen und somit eine Ersatzfreiheitsstrafe abwenden. Er durfte seine Fahrt fortsetzen.

Verbotenes Messer und Teleskopschlagstock im Fahrzeug

Waidhaus. Am Montag zur Mittagszeit wurde durch Fahnder der Grenzpolizeiinspektion Waidhaus ein Pkw mit polnischer Zulassung einer Kontrolle unterzogen. Der Pkw war im Ortsgebiet Waidhaus unterwegs. Bei der genaueren Überprüfung des Fahrzeugs fanden die Beamten einen verbotenen Teleskopschlagstock sowie ein verbotenes Springmesser auf. Die Waffen wurden sichergestellt, der polnische Fahrzeugführer erhielt Anzeigen nach dem Waffengesetz.

Ohne erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs

Am Montagvormittag kontrollierten Beamte der Grenzpolizeiinspektion Waidhaus im Rahmen der wiedereingeführten Grenzkontrollen ein tschechisches Fahrzeuggespann, das in das Bundesgebiet einreiste.

Bei der Überprüfung der Dokumente des tschechischen Fahrzeugführers stellten die Beamten fest, dass dieser lediglich im Besitz der Fahrerlaubnisklasse „B“ war. Für das Gespann, das aus einem Pkw und einem doppelachsigen Anhänger bestand, hätte der Tscheche jedoch die Fahrerlaubnisklasse „BE“ benötigt. Aus diesem Grund wurde die Weiterfahrt unterbunden, der tschechische Staatsangehörige erhielt eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.