Grenzkontrollen bei Waidhaus führen zu mehreren Aufgriffen. Feuerwerkskörper, Marihuana und ein Haftbefehl beschäftigen die Grenzpolizei.

 

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Foto: Symbolbild

 

Mehrere Funde bei Grenzkontrollen

Grenzpolizei. Im Rahmen der wieder eingeführten Grenzkontrollen hat die Grenzpolizeiinspektion Waidhaus am vergangenen Wochenende mehrere Verstöße festgestellt. Bei Kontrollen von einreisenden Fahrzeugen stellten die Beamten verbotene Feuerwerkskörper, Betäubungsmittel sowie einen offenen Haftbefehl fest.

Verbotene Feuerwerkskörper entdeckt

Am Samstagabend kontrollierten Schleierfahnder einen Pkw mit deutscher Zulassung, der nach Deutschland einreisen wollte. Bei der Durchsuchung des Kofferraums fanden die Beamten insgesamt 120 verbotene Feuerwerkskörper. Die Pyrotechnik wurde sichergestellt, gegen den türkischen Fahrzeugführer wurde eine Anzeige nach dem Sprengstoffgesetz erstattet.

Auch am Sonntagmittag sowie am Sonntagnachmittag stellten die Fahnder bei weiteren Kontrollen verbotene Pyrotechnik fest. In einem Pkw fanden die Beamten 30, in einem weiteren Fahrzeug 90 verbotene Feuerwerkskörper. Beide Fahrzeuge waren mit rumänischen Fahrern besetzt. In allen Fällen wurden die Feuerwerkskörper beschlagnahmt und Anzeigen nach dem Sprengstoffgesetz gefertigt.

Marihuana im Fahrzeug aufgefunden

Ebenfalls am Sonntagnachmittag kontrollierten die Beamten einen weiteren Pkw mit deutscher Zulassung. Dabei entdeckten sie eine geringe Menge Marihuana. Das Betäubungsmittel wurde sichergestellt. Gegen den deutschen Fahrzeugführer wurde eine Anzeige nach dem Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.

Grenzpolizei – Haftbefehl an der A6 vollstreckt

In der Nacht von Sonntag auf Montag kontrollierten Schleierfahnder der Grenzpolizeiinspektion Waidhaus auf der Autobahn A6 bei Wernberg-Köblitz einen Kleintransporter mit polnischer Zulassung. Bei der Überprüfung des rumänischen Beifahrers stellten die Beamten einen offenen Haftbefehl fest.

Der Mann konnte eine Geldsumme im höheren dreistelligen Bereich begleichen und so eine Inhaftierung in einer Justizvollzugsanstalt abwenden. Anschließend durfte er seine Reise fortsetzen.