Lkr. Schwandorf. Noch vor den Einschränkungen, die die Corona-Krise für die gesamte Wirtschaft mit sich brachte, überführten die Ermittler der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg – Dienstort Weiden einen im Landkreis Schwandorf ansässigen Gastronomen des Sozialbetrugs.
Der Geschäftsmann unterließ es in insgesamt 48 Fällen, mehrere in seinem Restaurant tätige Beschäftigte bei der für den Einzug von Sozialabgaben zuständigen Stelle monatlich ordnungsgemäß und im vollem Umfang, unter Angabe der tatsächlichen Bruttolöhne, anzumelden. Die auf diese Löhne entfallenden Beiträge zur Sozialversicherung wurden von dem Unternehmer nicht fristgerecht abgeführt.
Zusätzlich stellten die Zollbeamten fest, dass die Löhne mehrerer Arbeitnehmer schwarz ausbezahlt wurden. Dabei ging der Geschäftsmann systematisch vor. Die den Sozialversicherungen vorenthaltenen Beiträge belaufen sich auf ca. 19.000.– €.
Das Amtsgericht Regensburg verurteilte den Unternehmer zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 240 Tagessätze zu je 60.– €.
Bericht des Hauptzollamtes Regensburg
Bild: Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung