Am 04.08.2023 kam es gegen 13:45 Uhr auf der St2140, auf Höhe der Ortschaft Grafenwiesen, zu einem Wildunfall mit einem Reh. Der Unfallbeteiligte meldete den Wildunfall vorschriftsmäßig und wartete im Anschluss vor Ort auf den zuständigen Jagdpächter.

In dieser Zeit erschienen zwei unbekannte Personen, eine männliche Person, ca. 50 Jahre alt und eine weibliche Person, circa 40 Jahre alt, an der Örtlichkeit und verbrachten nach einem kurzen Gespräch mit dem Unfallbeteiligten das Reh in deren Fahrzeug.

Bei dem Fahrzeug handelte es sich um einen weißen VW, vermutlich ein Caddy mit dem Teilkennzeichen CHA-???. Aufgrund eines „Jäger“-Aufklebers in der Windschutzscheibe des VWs ging der Unfallbeteiligte davon aus, dass es sich hierbei um den rechtmäßigen Jagdpächter handelte.

Im Nachhinein stellte sich jedoch heraus, dass die beiden Personen keine Berechtigung hatten, das Reh an sich zu nehmen.

Die Polizeiinspektion Bad Kötzting bittet um Mitteilung (Tel.: 09941/9431-0), sollte jemand nähere Hinweise zu dem Fahrzeug oder den beiden Personen geben können.

Bericht der Polizei Bad Kötzting

Nachtrag zum Pressebericht vom 05.08.23 „Jagdwilderei“ – Richtigstellung

 Entgegen dem ursprünglichen Pressebericht, wonach die beiden Personen unberechtigt das, bei dem Verkehrsunfall getötete, Reh mitnahmen, stellte sich im weiteren Verlauf der Ermittlungen heraus, dass sich der Wildunfall im Nachbarrevier des ursprünglich mitgeteilten Unfallorts ereignete. Der unfallbeteiligte Pkw-Fahrer hatte aufgrund mangelnder Ortskenntnisse die Unfallörtlichkeit falsch beschrieben. Der Jagdausübungsberechtigte dieses Jagdreviers kam an der Unfallörtlichkeit vorbei und nahm das Reh, da sich der Unfallort in seinem Revier befand, berechtigt mit.