Lkr. Regensburg. Ein Sonderbudget unterstützt die Schulen und Schulaufwandsträger im Landkreis Regensburg und in Bayern. Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat allein für die Schulen und Schulverbände im Landkreis Regensburg mehr als 300.000 Euro reserviert, die abgerufen werden können.
Dadurch können digitale Endgeräte angeschafft und an Familien verliehen werden, die über keine geeignete Ausstattung verfügen. Das teilt der Abgeordnete Tobias Gotthardt, Mitglied des zuständigen Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen des Bayerischen Landtags und hier Berichterstatter für den Etat des Kultusministeriums, mit.
Gotthardt betont: „Wir beschreiten mit der Anschaffung und dem Verleih von schulischen Tablets und Laptops neue Wege, um für Chancengleichheit beim Lernen zuhause zu sorgen.“ Dem bayerischen Kultusminister Professor Dr. Michael Piazolo sei wichtig, dass kein Kind durch die coronabedingten Einschränkungen im schulischen Bereich und aufgrund fehlender technischer Ausstattung abgehängt werde.
Auf Grundlage des 500-Millionen-Euro-Sonderausstattungsprogramms des Bundes erhalten die bayerischen Schulaufwandsträger zusätzlich knapp 78 Millionen Euro für die Beschaffung von Leihgeräten. Dies ist ein weiterer wichtiger Baustein im digitalen Gesamtpaket für bayerische Schulen. „Durch die zusätzlichen Gelder vom Bund bleiben uns die bayerischen Gelder für weitere Maßnahmen erhalten“, freut sich die bildungspolitische Sprecherin der FREIEN WÄHLER, Eva Gottstein.
Nun sei es wichtig, dass die Geräte, nach Beantragung durch die jeweilige Schule, schnellstmöglich bei den Kindern zuhause ankommen, damit die Fördergelder wirksam werden können. Klärungsbedarf gebe es noch bei der Systembetreuung. „Ich hoffe, dass hier schnell eine Lösung gefunden wird. Spätestens bis zum Beginn des neuen Schuljahres.“
Auswahl: Gewährung von Zuwendungen aus dem Sonderbudget Leihgeräte (SoLe)
- Alteglofsheim-Köfering – Mittelschule -, Schulverband; Höchstbetrag der Zuwendung: 24.283,00 €
- Aufhausen-Pfakofen, Schulverband; Höchstbetrag der Zuwendung: 6.164,00 €
- Bach a.d.Donau, Gemeinde; Höchstbetrag der Zuwendung: 2.707,00 €
- Barbing – Grundschule -, Schulverband; Höchstbetrag der Zuwendung: 10.829,00 €
- Beratzhausen M., Gemeinde; Höchstbetrag der Zuwendung: 7.289,00 €
- Bernhardswald, Gemeinde; Höchstbetrag der Zuwendung: 7.414,00 €
- Deuerling – Grundschule -, Schulverband; Höchstbetrag der Zuwendung: 4.248,00 €
- Donaustauf, Gemeinde; Höchstbetrag der Zuwendung: 5.539,00 €
- Hagelstadt, Gemeinde; Höchstbetrag der Förderung: 2.415,00 €
- Hemau, St., Gemeinde; Höchstbetrag der Förderung: 21.159,00 €
- Kallmünz – Mittelschule -, Schulverband; Höchstbetrag der Förderung: 9.080,00 €
- Laaber, Schulverband; Höchstbetrag der Förderung: 11.996,00 €
- Mintraching, Gemeinde; Höchstbetrag der Förderung: 6.997,00 €
- Nittendorf M., Gemeinde; Höchstbetrag der Förderung: 16.869,00 €
- Obertraubling, Gemeinde; Höchstbetrag der Förderung: 12.912,00 €
- Pentling, Gemeinde; Höchstbetrag der Förderung: 8.580,00 €
- Pettendorf-Pielenhofen – Grundschule -, Schulverband; Höchstbetrag der Förderung: 7.455,00 €
- Pfatter, Gemeinde; Höchstbetrag der Förderung: 3.373,00 €
- Regenstauf M., Gemeinde; Höchstbetrag der Förderung: 38.529,00 €
- Tegernheim, Gemeinde; Höchstbetrag der Förderung: 9.830,00 €
- Thalmassing, Gemeinde; Höchstbetrag der Förderung: 5.623,00 €
- Wenzenbach, Gemeinde; Höchstbetrag der Förderung: 12.079,00 €
- Wenzenbach, Schulverband; Höchstbetrag der Förderung: 5.456,00 €
- Wörth – Grundschule -, Schulverband; Höchstbetrag der Förderung: 10.246,00 €
- Wörth – Mittelschule -, Schulverband; Höchstbetrag der Förderung: 10.663,00 €
- Wolfsegg – Grundschule -, Schulverband; Höchstbetrag der Förderung: 2.457,00 €
- Zeitlarn, Gemeinde; Höchstbetrag der Förderung: 7.664,00 €
Bericht: Büro MdB Tobias Gotthardt
Bild: Philipp Seitz