Bericht: Hauptzollamt Regensburg

Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg – Dienstort Weiden führten dazu, dass ein im Landkreis Amberg-Sulzbach ansässiger 43-jähriger Geschäftsführer eines Wach- und Sicherheitsdienstunternehmens vom Amtsgericht Regensburg zu einer Geldstrafe in Höhe von 200 Tagessätzen zu je 45,00 Euro verurteilt wurde.


Der Geschäftsführer beschäftigte über einen Zeitraum von einem Jahr eine unbekannte Anzahl von Arbeitnehmern, ohne diese bei den Sozialversicherungsträgern ordnungsgemäß und rechtzeitig anzumelden. Stattdessen bezahlte er seinen Angestellten immer nur “Schwarzlohn” aus.

Die für die Berechnung der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge erforderlichen Lohnzahlungen wurden von dem Geschäftsmann den Sozialversicherungsträgern nicht übermittelt. Dadurch entstand für die Sozialversicherungen ein Schaden in Höhe von rund 20.000,– Euro.