Bericht der Polizei Burglengenfeld / Bild: Symbolbild
Maxhütte-Haidhof. Polizeibeamte der Polizeiinspektion Burglengenfeld kontrollierten am Mittwoch gegen 13.20 Uhr in der Rathausstraße den 49jährigen Fahrer eines Kleinkraftrades, da an dem Kleinkraftrad ein Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2015 angebracht war.
Bei der Kontrolle stellten die Polizeibeamten fest, dass der Fahrer nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist. Die Weiterfahrt wurde ihn untersagt und Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und eines Verstoßes nach dem Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
Ebenso wurde gegen den Halter des Kleinkraftrades ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, da dieser es zuließ, dass der 49Jährige das Kleinkraftrad ohne die erforderliche Fahrerlaubnis fuhr.