Der Aufenthalt eines 20-jährigen und eines 22-jährigen in der Grünanlage hinter der Berufsschule führte am Freitag, 03.04.2020, gegen 17:00 Uhr, zu einem Polizeieinsatz. Im Rahmen der Kontrollen nach dem Infektionsschutzgesetz wurde gegen beide Anzeige erstattet, da der Aufenthalt zum gemeinsamen Treffen für ein Feierabendbier im Park keinen triftigen Grund darstellt, die Ausgangsbeschränkung zu umgehen. Nach Personalienaufnahme und Belehrung wurden beide vor Ort entlassen.
Eine Gärtnerei aus dem Weidener Umland hatte am Freitagvormittag einen Verkauf mit diversen Blumen auf Vertrauensbasis geöffnet, obwohl dies laut aktueller Rechtslage im Hinblick auf das Infektionsschutzgesetz untersagt ist. Zulässig wäre nur der Verkauf von Lebensmitteln/Gemüse. Der Verkauf der Blumen wurde untersagt, eine Anzeige gefertigt.
Am Samstag gegen 20:20 Uhr hielten sich mehrere junge Erwachsene im Alter zwischen 18 und 26 Jahren in einem Privatanwesen in Weiden auf und feierten dort eine Party. Da ein Teil der anwesenden Personen nicht in dem Hausstand wohnhaft war, wurde gegen diese Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz erstattet. Der Besuch einer Party stellt keinen triftigen Grund dar, die eigene Wohnung zu verlassen. Die Party wurde aufgelöst und die Gäste nach Hause geschickt.
Eine 57-jährige aus Weiden hielt sich am Samstag gegen 17:45 Uhr, auf einem aufgrund der Allgemeinverfügung abgesperrten Sportplatz in der Nähe des Max-Reger-Parks auf. Die Begründung des Aufenthalts, dass der Hund aufgrund Krankheit nur auf dieser Tartanbahn laufen könne, konnte nicht akzeptiert werden. Nach Personalienaufnahme, Platzverweis und einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch wurde die Dame vor Ort entlassen.
Bericht der PI Weiden
Bild: Symbolbild