Lkr. Schwandorf. Nach den aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts ist die Aufhebung der Quarantäne für positiv getestete Personen frühestens zehn Tage nach Symptombeginn möglich, wenn die letzten 48 Stunden beschwerdefrei waren.
Ein negativer Abstrich ist nur bei Heimbewohnern und Patienten, die sauerstoffpflichtig waren, notwendig. Aktuell werden viele Patienten nach bestätigter Infektion am Ende der Isolierung abgestrichen mit dem nachvollziehbaren Wunsch einer „Freitestung“. Oft kommt dieser Wunsch auch vom Arbeitgeber. Das Gesundheitsamt kennt das Phänomen der Langzeitausscheider, bei denen positive Tests bis zu Monaten anhalten, was zu großer Verunsicherung und Verwirrung führt. Ist bei dem fortbestehenden positiven Test kein CT-Wert angegeben oder liegt dieser unter 30, ist in Bayern eine erneute Isolierung vorgeschrieben. Das ist vielen Betroffenen nicht bewusst. Umgekehrt lehrt uns die Statistik, dass nach milder Erkrankung die Ansteckungsfähigkeit zehn Tage nach Symptombeginn signifikant zurückgeht, so dass bei unkomplizierten Verläufen nach zehn Tagen mit 48-stündiger Symptomfreiheit nicht mehr von einer Ansteckungsgefahr auszugehen ist. Zur Schonung von Labor- und Arztressourcen empfehlen wir daher, den Richtlinien des Robert-Koch-Instituts zu folgen und auf einen Endabstrich von Personen bei unkomplizierten Verläufen zu verzichten.
In Quarantäne geschickt wurden heute eine siebte und zwei achte Klassen des Gymnasiums Nittenau, eine zwölfte Klasse des Gymnasiums Nabburg, eine gemischte Klasse 11/12 des Gymnasiums Burglengenfeld, eine 13. Klasse der FOS/BOS Schwandorf und eine Klasse der Döpfer Schulen Schwandorf. Ebenso befindet sich eine Gruppe des Kindergartens Herz Jesu in Teublitz in Quarantäne.
Die Ausbruchsgeschehen in den Heimen in Wernberg-Köblitz, Schwandorf und Burglengenfeld laufen weiter, das heißt, es sind weitere Fälle bekanntgeworden. Ein Ende ist im Moment leider nicht in Sicht.
Informationen zu Corona sind in unserer Landkreishomepage unter dem Button „Coronavirus“ zusammengefasst.
Im Landkreis Neumarkt wurde ein weiterer Todesfall durch eine Coronavirus-Infektion bestätigt. Gestern verstarb ein Mann im Alter von 73 Jahren. Weiter wurden 33 Fälle einer Neuinfektion mit dem Coronavirus bestätigt. 32 Personen wurden als genesen gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz nach den Zahlen des Gesundheitsamtes liegt bei 135,2 (ohne Gewähr).
Aktuell sind damit 252 mit dem Coronavirus infizierte Personen bestätigt. Davon befinden sich 24 Personen in stationärer, nicht intensivmedizinischer Behandlung im Klinikum, fünf Personen befinden sich auf der Intensivstation.
Die Gesamtzahl der bestätigten Fälle der Infektionen mit dem Coronavirus im Landkreis Neumarkt liegt bei 1.604.
Lkr. Tirschenreuth. Heute sind 13 neue Fälle zu verzeichnen. Bei 5 Fällen handelt es sich um bereits unter Quarantäne stehende Kontakt-1-Personen zu infizierten Fällen.
Zahl der Infizierten mit dem Corona-Virus: 1807
Zahl der Todesfälle – an SARS-CoV-2 verstorben: 127
Zahl der Todesfälle – an und mit SARS-CoV-2 verstorben (lt. LGL): 146
Zahl der Genesenen (Schätzung orientiert an Kriterien RKI): 1490
Die Gesamtzahl der Fälle beinhaltet auch verstorbene (50) und genesene (1.302) Personen. Als „genesen“ werden die Personen bezeichnet, die aus der Quarantäne entlassen wurden.
Regensburg (RL). Wegen aufgetretener COVID-19-Infektionsfälle sind folgende Schulen und Kindertageseinrichtungen von Quarantänemaßnahmen zum Stand heute neu betroffen:
Grundschule Hohes Kreuz Regensburg: eine Klasse in Quarantäne bis einschließlich 9. Dezember 2020
BOS/FOS Regensburg: eine Klasse in Quarantäne bis einschließlich 7. Dezember 2020
Grundschule Burgweinting: zwei Klassen plus Hort in Quarantäne bis einschließlich 7. Dezember 2020
Städtische Berufsschule I Regensburg: eine Klasse in Quarantäne bis einschließlich 8. Dezember, eine Klasse in Quarantäne bis einschließlich 9. Dezember sowie zwei Klassen in Quarantäne bis einschließlich 10. Dezember
Städtische Berufsschule II Regensburg: eine Klasse in Quarantäne bis einschließlich 29. November
Goethe-Gymnasium Regensburg: eine Klasse in Quarantäne bis einschließlich 8. Dezember 2020
Johanniter Kinderkrippe Johanniskäfer Regensburg: eine Gruppe in Quarantäne bis einschließlich 8. Dezember 2020
Kinderhaus BMW Strolche Regensburg: eine Gruppe in Quarantäne bis einschließlich 29. November 2020
Vom Gesundheitsamt Regensburg wurden jeweils alle notwendigen Maßnahmen in die Wege geleitet.
Lkr. Cham. Aufgrund der beginnenden Erkältungssaison weist das Landratsamt Cham auf folgende Regelungen für die Nutzung der Corona-Teststationen hin:
Es können sich auch weiterhin alle Personen, die im Landkreis Cham wohnen oder als Grenzgänger hier beschäftigt sind, in den Testzentren des Landkreises Cham testen lassen. Voraussetzung ist allerdings, dass sie keine Krankheitssymptome aufweisen.
Nach der Registrierung unter https://corona.centogene.com/login ist zum Test neben der Persönlichen Identifikationsnummer bzw. dem QR-Code ein Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mitzubringen. In und vor den Testzentren besteht Maskenpflicht und gilt das Abstandsgebot (1,5 m). Zudem ist zu beachten, dass 15 Minuten vor dem Test nicht gegessen, getrunken, geraucht oder Zähne geputzt werden soll.
Wer typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 hat, wie beispielsweise Husten, Fieber, Schnupfen oder Geruchs- und Geschmacksstörungen, muss sich (zunächst telefonisch) mit seinem Hausarzt bzw. dem ärztlichen Bereitschaftsdienst (Telefon 116 117) in Verbindung setzen. Patienten, die Symptome aufweisen, fallen grundsätzlich unter den vertragsärztlichen Versorgungsauftrag. Nur ein/e Arzt/Ärztin kann bei Symptomen eine Diagnose stellen und ggf. weitere notwendige Maßnahmen einleiten.
Nahezu alle Hausärzte im Landkreis Cham sind in der Lage, symptomatische Personen zu testen. Daneben ist eine Infektionssprechstunde an Samstagen und Sonntagen durch den ärztlichen Bereitschaftsdienst in Planung.
Wer keinen Wohnsitz oder als tschechischer Grenzgänger keinen Arbeitgeber im Landkreis Cham hat, sollte die Testmöglichkeiten in „seiner“ Region nutzen. Auskünfte erteilen die jeweils zuständigen Landratsämter bzw. Stadtverwaltung bei kreisfreien Städten.
Bericht der Landratsämter Schwandorf / Neumarkt / Tirschenreuth / Regensburg / Cham
Bild: Symbolbild