Die Grenzpolizeiinspektion Waidhaus verzeichnete bei intensiven Kontrollen an der A6 und in Eslarn mehrere signifikante Aufgriffe. Innerhalb weniger Stunden klärten Schleierfahnder Delikte von Fahren ohne Fahrerlaubnis bis hin zu Drogenbesitz auf.

Fahrer ohne Führerschein gestoppt
In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag kontrollierten Beamte der Grenzpolizeiinspektion Waidhaus einen Pkw mit deutscher Zulassung. Die Kontrolle fand im Rahmen der wiedereingeführten Grenzkontrollen an der Autobahn A6 statt. Bei der Überprüfung des irakischen Fahrzeugführers stellte sich heraus, dass diesem die Fahrerlaubnis rechtskräftig entzogen worden war. Der Mann war somit nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Die Weiterfahrt wurde umgehend unterbunden. Den irakischen Staatsangehörigen erwartet nun eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Haftbefehl bei Einreise vollstreckt
Bereits am Mittwochabend geriet ein tschechischer Pkw bei der Einreise in das Bundesgebiet in den Fokus der Fahnder. Das Fahrzeug war mit rumänischen Staatsangehörigen besetzt. Bei der routinemäßigen Überprüfung der Personalien stellten die Beamten fest, dass gegen die rumänische Beifahrerin ein aktueller Haftbefehl vorlag. Die Frau konnte eine drohende Inhaftierung in eine Justizvollzugsanstalt jedoch abwenden. Sie beglich den geforderten Geldbetrag im mittleren dreistelligen Bereich direkt vor Ort bei den Beamten und konnte ihre Reise anschließend fortsetzen.
Drogenfunde am Grenzübergang Eslarn
Am Mittwochnachmittag führten Schleierfahnder Kontrollen im Bereich Eslarn durch. Kurz nach der Einreise über den Grenzübergang Tillyschanz wurde ein tschechischer Pkw gestoppt, der mit drei Personen besetzt war. Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs und der Insassen wurden die Beamten fündig. Der tschechische Fahrzeugführer führte eine Vape mit cannabishaltigem Inhalt mit sich. Bei seinem tschechischen Beifahrer entdeckten die Fahnder zudem zwei Joints. Die Betäubungsmittel wurden sichergestellt. Beide Männer erhielten Anzeigen nach dem Betäubungsmittelgesetz.
Info
Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG): Wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs verboten ist, begeht eine Straftat. Dies kann mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden.
