Grenzkontrollen, Bundespolizei

Fahrer ohne Führerschein gestoppt


Haftbefehl bei Einreise vollstreckt


Drogenfunde am Grenzübergang Eslarn


Info

Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG): Wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs verboten ist, begeht eine Straftat. Dies kann mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden.